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Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Häufigkeit der Kontrollen der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend bereitzustellen. Dies ist notwendig, da Anwohnende berichten, dass die Kontrollen in letzter Zeit stark zurückgegangen sind. Ziel ist es, die Bedenken der Anwohnenden zu entkräften.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie häufig die Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend aktuell kontrolliert werden.

Begründung

Es wenden sich immer mehr Anwohnende an den Ortsbeirat, die berichten, dass die Kontrollen nach dem subjektiven Empfinden in letzter Zeit sehr stark zurückgegangen sind. Um dies zu entkräften, wäre es wichtig, die Daten der erfolgten Kontrollen zu erfahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2023OFOF 449/3Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Januar 2023Sie sind hier
    VV 591Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend
    Anfrage
  3. 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1163Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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