Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Kontrollen der Bewohnerparkzonen im Nordend und die Herausforderungen bei der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone Nr. 21. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Beschilderung und der Aufstellung der Parkscheinautomaten die Kontrollen wieder verstärkt durchgeführt werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die insgesamt 41 Bewohnergebiete im Stadtgebiet werden mehrmals wöchentlich in Früh- und Spätschicht bestreift und dabei wechselnde Straßenzüge kontrolliert. In den Bewohnergebieten Nr. 35, 19-24 und 25 (bis Sandweg), die sich allesamt im Ortsbezirk 3 befinden, fanden in den ersten acht Kalenderwochen 2023 insgesamt 197 Kontrollen des Bewohnerparkens statt.

Im Bereich des Bewohnergebiets Nr. 21 konnten aufgrund von Problemen bei der Einrichtung zur Parkbewirtschaftungszone zwischenzeitlich keine Kontrollen vorgenommen werden.

Bei der Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone wird regelhaft zuerst die Beschilderung an allen Einfahrtstraßen der Zone errichtet. Ist dies erfolgt und die Zone damit in sich geschlossen, werden die alten Beschilderungen teilweise entfernt (Zeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit allen Zusatzzeichen, Zeichen 315 StVO nur die Zusatzzeichen). Anschließend erfolgt eine Information an die Anwohner:innen in Form blauer Hinweiskärtchen, die an den abgestellten Fahrzeugen angebracht werden, bevor im Anschluss daran entsprechende Kontrollen erfolgen.

Im Zuge der Einrichtung als Parkraumbewirtschaftungszone Nr. 21, die als Besonderheit aufweist, dass sie aus mehreren kleineren Zonen besteht, wurden die Zusatzzeichen für die Bewohnerregelungen in einigen Abschnitten bereits entfernt, bevor die Zonenbeschilderung abgeschlossen war. Damit war die rechtliche Grundlage für das Ausstellen von Verwarnungen - die Bewohnerparkregelungen betreffend - nicht mehr gegeben, was zur Folge hatte, dass in diesen Bereichen keine entsprechenden Kontrollen möglich waren.

Neben einer korrekten Zonenbeschilderung müssen in den Parkraumbewirtschaftungszonen auch ausreichend Parkscheinautomaten vorhanden sein. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten kam es zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Automaten, mittlerweile ist die Aufstellung bis auf einen Teilbereich erfolgt. Auch dieser Umstand hatte zur Folge, dass längere Zeit selbst in korrekt beschilderten Bereichen keine Kontrollen des Bewohnerparkens möglich waren.

Vor diesem Hintergrund führte die Städtische Verkehrspolizei lediglich Kontrollen anderer Verkehrsverstöße (z.B. 5m-Bereiche, Gehweg, Haltverbote) durch. Mittlerweile ist, bis auf wenige Teilbereiche, überall eine geschlossene Zonenbeschilderung sowie ausreichend Parkautomaten vorhanden, so dass auch die Kontrollen des Bewohnerparkens in diesen Bereichen seit Mitte Februar wieder aufgenommen wurden.

Sobald sämtliche Teilbereiche der Zone 21 wie vorgesehen beschildert und auch die letzten Parkscheinautomaten aufgestellt sind, finden in der kompletten Zone verstärkte Kontrollen statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2023OFOF 449/3Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Januar 2023VV 591Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im NordendAnfrage
  3. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1163Kontrolle der Parkbewirtschaftungs- und Anwohnerparkbevorrechtigungsgebiete im Nordend
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen