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Parkmöglichkeiten in Bornheim

Vorlagentyp: V
37 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 579 entstanden aus Vorlage: OF 156/4 vom 29.08.2017

Betreff: Parkmöglichkeiten in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 508/Ortskern Bornheim (unter 5.1.) eines Parkhauses mit 230 Stellplätzen geändert bzw. aufgegeben wurde.

Begründung: Leider konnte der Ortsbeirat nur aus der Presse entnehmen, das ein Bauantrag von einem Investor eingereicht wurde, bei dem die Bedingung, im Planungsgebiet ein Parkhaus bzw. Tiefgarage mit 230 Plätzen zu errichten, nicht aufrechterhalten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2017OFOF 156/4Parkmöglichkeiten in BornheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. September 2017Sie sind hier
    VV 579Parkmöglichkeiten in Bornheim
    Anfrage
  3. 8. Januar 2018STST 14Parkmöglichkeiten in BornheimStellungnahme
  4. 23. Januar 2018OFOF 200/4Parkmöglichkeiten in Bornheim/Gaumer-GeländeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, BFF
  5. 6. Februar 2018OMOM 2712Parkmöglichkeiten in Bornheim/Gaumer-GeländeDirektanregung
  6. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 917Parkmöglichkeiten in Bornheim/Gaumer-GeländeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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