Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klären
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das achtlose Abstellen von E-Scootern zu unterbinden. Dies ist notwendig, da die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zunehmen und insbesondere ältere sowie mobilitätseingeschränkte Menschen betroffen sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie weit er in den Verhandlungen mit den Verleihfirmen der E- Scooter vorangekommen ist und welche Maßnahmen er umsetzt, um das achtlose Abstellen zu unterbinden?
Begründung
Im Ortsbezirk mehren sich inzwischen wieder die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über achtlos abgestellte E-Scooter. Diese werden weiterhin nach Mietende auf Gehwegen und Kreuzungen abgestellt, sodass sie Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Dies behindert insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen und wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2022OFOF 611/5Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klärenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2022Sie sind hierVV 554Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klärenAnfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 480Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klärenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen