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Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klären

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Regelung des Abstellens von E-Scootern vorgeschlagen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden und die Nutzung zu optimieren. Es wird eine Online-Plattform zur Meldung von falsch abgestellten Scootern eingeführt und die Abstellregeln werden präzisiert. Ziel ist es, die Ordnung im Stadtverkehr zu verbessern und die Nutzer zur korrekten Abstellung zu motivieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Regeln zum Abstellen der E-Scooter sind im Internet auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter einsehbar. Scooter, die zum Beispiel aufgrund einer zu geringen Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, können direkt den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Diese sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder über den genannten Link.

Überdies gibt es nun von allen Betreiberfirmen auf www.scooter-melder.de eine gemeinsame Online-Plattform, um entsprechende Fahrzeuge zu melden. Vor Beginn eines Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die Scooter abzustellen sind.

Verboten ist ein Abstellen unter anderem in Fußgängerzonen sowie auf Grünflächen, Friedhöfen, Brücken und Spielplätzen. Darüber hinaus dürfen E-Scooter nur dann auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn mindestens 1,5 Meter für den Durchgang frei bleiben und Blindenleitstreifen nicht tangiert werden. Eine ordnungsgemäßes Abstellen kann zum Beispiel auch mittels hochgeladener Fotos von den Nutzerinnen und Nutzern nachgewiesen werden. Der Magistrat prüft aktuell, ob dies für den nächsten Genehmigungszeitraum ab dem 01.04.2023 obligatorisch von allen Anbietern verlangt werden kann.

Nicht bewährt hat sich indes die testweise eingesetzte Software, die alle E-Scooter auf einer Karte anzeigt. Wird über diese ein falsch geparkter Roller gemeldet, kann er sich wegen eines neuen Ausleihvorgangs bereits nicht mehr in einem unzulässigen Bereich befinden. Dies hat dann einen unnötigen Einsatz der Ordnungskräfte zur Folge.

Eine Änderung gibt es seit dem

  1. Januar 2023 hinsichtlich der sogenannten Zone 1 (innerhalb des Alleenrings und dem nördlichen Sachsenhausen). Dort darf jeder Anbieter inzwischen nur noch 750 statt 1000 Roller aufstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2022OFOF 611/5Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klärenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2022VV 554Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klärenAnfrage
  3. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 480Weiteren Umgang mit achtlos abgestellten E-Scootern klären
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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