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ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Vorlagentyp: V
36 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 54 entstanden aus Vorlage: OF 41/9 vom 14.05.2016

Betreff: ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Derzeit können bzw. könnten folgende ÖPNV-Anbindungen genutzt werden: - Die Buslinie 60 an ihrer Anfangs- bzw. Endstation "Im Uhrig" - Entfernung ca. 700 Meter; - die S-Bahn-Linie S 6 an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" - Entfernung ca. 1.500 Meter; - die U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3, U 8 an der Station "Weißer Stein" - Entfernung weit über 1.000 Meter; - die Buslinien 63 und 66 an den Stationen des Berkersheimer Weges. Der Weg dorthin führt zunächst zu einer Bahnschranke mit Gegensprechanlage. Die Schranke wird bzw. kann sehr oft nicht kurzfristig geöffnet werden. Dadurch ergeben sich längere Wartezeiten; die Wegedauer kann kaum abgeschätzt werden. Vom Bahnübergang geht es durch Feld und Flur zu den Bus-Stationen am Berkersheimer Weg. Auch hier handelt es sich um eine sehr große Entfernung. Wegen der beabsichtigten Schließung der Bahnschranke im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke kann man diese Verbindung ohnehin nicht in weitere Überlegungen einbeziehen. Vor diesem Hintergrund, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, - ob er es nicht für notwendig ansieht, das Wohngebiet (besser) an den ÖPNV anzuschließen; - welche Anschlussmöglichkeiten er ggf. konkret sieht. Denkbar wäre z. B. eine Verlängerung der Buslinie 60 über die Anfangs-/Endstation "Im Uhrig" hinaus bis zum Wohngebiet, um von dort nach dem Wenden zur Rückfahrt umzukehren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2016OFOF 41/9ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. Juni 2016Sie sind hier
    VV 54ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
    Anfrage
  3. 22. August 2016STST 1068ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  4. 17. Oktober 2016OFOF 126/9Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 3. November 2016OMOM 838Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeDirektanregung
  6. 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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