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ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Vorlagentyp: OFFDP
36 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Derzeit können bzw. könnten folgende ÖPNV-Anbindungen genutzt werden: - die Buslinie 60 an ihrer Anfangs- bzw. Endstation Im Uhrig - Entfernung ca. 700 m; - die S 6 an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg - Entfernung ca. 1.500 m; - die U-Bahnlinien U 1, U 2, U 3, U 8 an der Station Weißer Stein - Entfernung weit über 1.000 m; - die Buslinien 63 und 66 an den Stationen des Berkersheimer Weges. Der Weg dorthin führt zunächst zu einer Bahnschranke mit Gegensprechanlage. Die Schranke wird bzw. kann sehr oft nicht kurzfristig geöffnet werden. Dadurch ergeben sich längere Wartezeiten; die Wegedauer kann kaum abgeschätzt werden. Vom Bahnübergang geht es durch Feld und Flur zu den Bus- Stationen am Berkersheimer Weg. Auch hier handelt es sich um eine sehr große Entfernung. Wegen der beabsichtigten Schließung der Bahnschranke im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke kann man diese Verbindung ohnehin nicht in weitere Überlegungen einbeziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob er es nicht für notwendig ansieht, das Wohngebiet (besser) an den ÖPNV anzuschließen; - welche Anschlussmöglichkeiten er ggf. konkret sieht. Denkbar wäre z. B. eine Verlängerung der Buslinie 60 über die Anfangs-/Endstation Im Uhrig hinaus bis zum Wohngebiet, um von dort nach dem Wenden zur Rückfahrt umzukehren.

Inhalt

Antrag vom 14.05.2016, OF 41/9

Betreff: ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Derzeit können bzw. könnten folgende ÖPNV-Anbindungen genutzt werden: - die Buslinie 60 an ihrer Anfangs- bzw. Endstation Im Uhrig - Entfernung ca. 700 m; - die S 6 an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg - Entfernung ca. 1.500 m; - die U-Bahnlinien U 1, U 2, U 3, U 8 an der Station Weißer Stein - Entfernung weit über 1.000 m; - die Buslinien 63 und 66 an den Stationen des Berkersheimer Weges. Der Weg dorthin führt zunächst zu einer Bahnschranke mit Gegensprechanlage. Die Schranke wird bzw. kann sehr oft nicht kurzfristig geöffnet werden. Dadurch ergeben sich längere Wartezeiten; die Wegedauer kann kaum abgeschätzt werden. Vom Bahnübergang geht es durch Feld und Flur zu den Bus- Stationen am Berkersheimer Weg. Auch hier handelt es sich um eine sehr große Entfernung. Wegen der beabsichtigten Schließung der Bahnschranke im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke kann man diese Verbindung ohnehin nicht in weitere Überlegungen einbeziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob er es nicht für notwendig ansieht, das Wohngebiet (besser) an den ÖPNV anzuschließen; - welche Anschlussmöglichkeiten er ggf. konkret sieht. Denkbar wäre z. B. eine Verlängerung der Buslinie 60 über die Anfangs-/Endstation Im Uhrig hinaus bis zum Wohngebiet, um von dort nach dem Wenden zur Rückfahrt umzukehren.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 41/9ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. Juni 2016VV 54ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeAnfrage
  3. 22. August 2016STST 1068ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  4. 17. Oktober 2016OFOF 126/9Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 3. November 2016OMOM 838Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeDirektanregung
  6. 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 2 · 09.06.2016
TO II, TOP 10
Angenommen
Auskunftsersuchen V 54 2016 Die Vorlage OF 41/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

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