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Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Vorlagentyp: V
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Begründung

Wohngemeinschaft Bonameser Straße Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite läuft am Ende der Brücke über die A 661 aus. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 Zentimeter breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt, haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtmäßig, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - Ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (ca. 1.500 Meter); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegensprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur in den Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 53 entstanden aus Vorlage: OF 40/9 vom 13.05.2016

Betreff: Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite läuft am Ende der Brücke über die A 661 aus. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 Zentimeter breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt, haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtmäßig, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - Ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (ca. 1.500 Meter); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegensprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur in den Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, - wie er sich zur fehlenden fußläufigen Verbindung stellt; - ob er eine Weiterführung der Bürgersteige zumindest auf einer Straßenseite beabsichtigt; - wer für die Kosten bei evtl. Stürzen und Verletzungen wegen unzureichender Verkehrssicherheit aufzukommen hat; - welche Möglichkeiten er für eine Ergänzung bzw. Erweiterung der mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Straßenbeleuchtung sieht. Zu bedenken ist, dass eine fußläufige, verkehrssichere Verbindung zum Erreichen der einzigen einigermaßen nahen ÖPNV-Anbindung, der Anfangs- bzw. Endstation der Buslinie 60 "Im Uhrig", unabdingbar ist. Immerhin beträgt die Länge des Weges bis dorthin ca. 700 Meter. Bei dem Wohngebiet Bonameser Straße handelt es sich zwar um ein relativ kleines Wohngebiet mit ca. 100 Bewohnern. Im Sinne einer gerechten Gleichbehandlung dürfte ein Abhängen der Betroffenen jedoch kaum zu rechtfertigen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2016OFOF 40/9Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. Juni 2016Sie sind hier
    VV 53Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
    Anfrage
  3. 29. August 2016STST 1133Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  4. 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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