Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Bonameser Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bonameser Straße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Bonameser Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1133
Betreff: Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Vorläufige Stellungnahme: Eine Stellungnahme kann leider noch nicht abgegeben werden, da die Abstimmung der beteiligten Stellen innerhalb der angegebenen Frist nicht herbeigeführt werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2016OFOF 40/9Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Juni 2016VV 53Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeAnfrage
- 29. August 2016Sie sind hierSTST 1133Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab