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Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Informationen zu den Plänen des neuen Eigentümers des Wohnkomplexes Hausener Weg 120 gebeten. Ziel ist es, die Mietpreise für Studierendenwohnungen zu senken und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hausener Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Neues zu Hausener Weg per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikrowohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren wieursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt.

Der neue Eigentümer hat angekündigt, die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat.

Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen, den Investor dazu zu verpflichten, Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten.

Die vorausgeschickt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor?
  2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums?
  3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen?
  4. Ist das Studentenwerk eingebunden worden?

Kontext

Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikrowohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren wie ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt, die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen, den Investor dazu zu verpflichten, Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2022OFOF 192/7Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. November 2022Sie sind hier
    VV 531Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120
    Anfrage
  3. 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1043Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 19 · 25.04.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

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