Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreiben
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 529 entstanden aus Vorlage: OF 183/8 vom 03.08.2017
Betreff: Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreiben Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Inwiefern ist es möglich, zukünftig insbesondere bei Neubauten von Lebensmitteleinzelhandelsflächen im Ortsbezirk 8 den Investoren verbindliche Vorgaben zu machen, oberhalb der Verkaufs- und Büroflächen Wohnungsfläche zu errichten?
Begründung: Im Blick der aktuellen hohen Nachfrage nach Wohnraum sollten alle Flächenpotenziale effektiv ausgeschöpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2017OFOF 183/8Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten > Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2017Sie sind hierVV 529Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenAnfrage
- 6. November 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2123Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen