Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten > Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreiben
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Discounter-Neubauten > Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreiben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Inwiefern ist es möglich, zukünftig insbesondere bei Neubauten von Lebensmitteleinzelhandelsflächen im Ortsbezirk 8 den Investoren verbindliche Vorgaben zu machen, oberhalb der Verkaufs- und Büroflächen Wohnungsfläche zu errichten ? Begründung: Im Blick der aktuellen Wohnungsnot sollten alle Flächenpotentiale effektiv ausgeschöpft werden.
Inhalt
Antrag vom 03.08.2017, OF 183/8
Betreff: Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten > Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreiben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Inwiefern ist es möglich, zukünftig insbesondere bei Neubauten von Lebensmitteleinzelhandelsflächen im Ortsbezirk 8 den Investoren verbindliche Vorgaben zu machen, oberhalb der Verkaufs- und Büroflächen Wohnungsfläche zu errichten ?
Begründung: Im Blick der aktuellen Wohnungsnot sollten alle Flächenpotentiale effektiv ausgeschöpft werden.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2017Sie sind hierOFOF 183/8Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten > Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2017VV 529Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenAnfrage
- 6. November 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2123Bei Supermarkt und Lebensmittel Discounter-Neubauten Wohnungsbau oberhalb der Verkaufsfläche verbindlich vorschreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme