Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 51 entstanden aus Vorlage: OF 38/9 vom 29.05.2016
Betreff: Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwiefern der im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehene sechsstreifige Ausbau der A 661 bei der Aufstellung des Bebauungsplans 902 für das geplante, an der Autobahn angrenzende Wohngebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt wird, insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz.
Begründung: Der Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans sieht den sechsstreifigen Ausbau der A 661 vom Bad Homburger Kreuz bis zum Offenbach Kaiserlei als vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung vor. Das heißt, es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Vorhaben in den nächsten 15 Jahren umgesetzt wird. Gleichzeitig wird von der Stadt Frankfurt die Ausweisung neuer Wohngebiete vorangetrieben, unter anderem "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" in Eschersheim Nord, wo entlang der Autobahn 680 Wohnungen für 2.000 Menschen entstehen sollen. Schon heute sind bei Nord- und Ostwind die bestehenden Wohngebiete entlang der Autobahn in Eschersheim einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt. Die A 661 soll auf sechs Fahrstreifen erweitert werden, unter anderem um das erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels zu bewältigen (prognostiziert sind 16,8 Prozent bis zum Jahr 2025). Damit werden Lärm- und Abgasemissionen weiter ansteigen. Der Entwurf des Verkehrswegeplans gibt zwar an, dass keine Einwohner durch den Ausbau neu belastet oder stärker betroffen werden. Allerdings würden schon nach den Werten der neuesten Lärmkartierung bei der heutigen Verkehrsbelastung aufwendige Maßnahmen zur Lärmvorsorge erforderlich, um die Immissionsgrenzwerte für den Lärmschutz einzuhalten. Hier stellt sich die Frage, nicht zuletzt im Interesse der künftigen Bewohner, ob und wie der aufzustellende Bebauungsplan den erhöhten Lärmschutzanforderungen aufgrund eines wahrscheinlichen Autobahnausbaus gerecht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2016OFOF 38/9Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juni 2016Sie sind hierVV 51Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordAnfrage
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1072Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen