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Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord

Vorlagentyp: OFSPD
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern der im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehene 6-streifige Ausbau der A 661 bei der Aufstellung des Bebauungsplans 902 für das geplante, an der Autobahn angrenzende Wohngebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt wird, insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz. Begründung: Der Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans sieht den sechsstreifigen Ausbau der A661 vom Bad Homburger Kreuz bis zum Offenbach Kaiserlei als vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung vor. Das heißt, es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Vorhaben in den nächsten 15 Jahren umgesetzt wird. Gleichzeitig wird von der Stadt Frankfurt die Ausweisung neuer Wohngebiete vorangetrieben, unter anderem "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" in Eschersheim Nord, wo entlang der Autobahn 680 Wohnungen für 2.000 Menschen entstehen sollen. Schon heute sind bei Nord- und Ostwind die bestehenden Wohngebiete entlang der Autobahn in Eschersheim einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt. Die A 661 soll auf sechs Fahrstreifen erweitert werden, unter anderem um das erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels zu bewältigen (prognostiziert sind 16,8% bis zum 2025). Damit werden Lärm- und Abgasemissionen weiter ansteigen. Der Entwurf des Verkehrswegeplans gibt zwar an, dass keine Einwohner durch den Ausbau neubelastet oder stärker betroffen werden. Allerdings nach den Werten der neuesten Lärmkartierung würden schon bei der heutigen Verkehrsbelastung aufwändige Maßnahmen zur Lärmvorsorge erforderlich, um die Immissionsgrenzwerte für den Lärmschutz einzuhalten. Hier stellt sich die Frage, nicht zuletzt es im Interesse der künftigen Bewohner, ob und wie der aufzustellende Bebauungsplan den erhöhten Lärmschutzanforderungen aufgrund eines wahrscheinlichen Autobahnausbaus gerecht werden kann.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2016, OF 38/9

Betreff: Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern der im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehene 6-streifige Ausbau der A 661 bei der Aufstellung des Bebauungsplans 902 für das geplante, an der Autobahn angrenzende Wohngebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt wird, insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz.

Begründung: Der Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans sieht den sechsstreifigen Ausbau der A661 vom Bad Homburger Kreuz bis zum Offenbach Kaiserlei als vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung vor. Das heißt, es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Vorhaben in den nächsten 15 Jahren umgesetzt wird. Gleichzeitig wird von der Stadt Frankfurt die Ausweisung neuer Wohngebiete vorangetrieben, unter anderem "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" in Eschersheim Nord, wo entlang der Autobahn 680 Wohnungen für 2.000 Menschen entstehen sollen. Schon heute sind bei Nord- und Ostwind die bestehenden Wohngebiete entlang der Autobahn in Eschersheim einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt. Die A 661 soll auf sechs Fahrstreifen erweitert werden, unter anderem um das erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels zu bewältigen (prognostiziert sind 16,8% bis zum 2025). Damit werden Lärm- und Abgasemissionen weiter ansteigen. Der Entwurf des Verkehrswegeplans gibt zwar an, dass keine Einwohner durch den Ausbau neubelastet oder stärker betroffen werden. Allerdings nach den Werten der neuesten Lärmkartierung würden schon bei der heutigen Verkehrsbelastung aufwändige Maßnahmen zur Lärmvorsorge erforderlich, um die Immissionsgrenzwerte für den Lärmschutz einzuhalten. Hier stellt sich die Frage, nicht zuletzt es im Interesse der künftigen Bewohner, ob und wie der aufzustellende Bebauungsplan den erhöhten Lärmschutzanforderungen aufgrund eines wahrscheinlichen Autobahnausbaus gerecht werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 38/9Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Juni 2016VV 51Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordAnfrage
  3. 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1072Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 2 · 09.06.2016
TO I, TOP 32
Angenommen
Auskunftsersuchen V 51 2016 Die Vorlage OF 38/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

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