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Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1072

Betreff: Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord Der Entwurf des Bundesverkehrsplans 2030, der im Frühjahr 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, entfaltet planungsrechtlich noch keinerlei Verbindlichkeit. Planungsgrundlage ist daher weiterhin das auf dem Bundesverkehrswegeplan 2003 basierende aktuelle Fernstraßenausbaugesetz (sog. Bedarfsplan). Hier ist allerdings bereits ein sechsstreifiger Ausbau der A 661 zwischen der Anschlussstelle Bad Homburg und der Anschlussstelle Frankfurt-Eckenheim und damit im potenziellen Einwirkungsbereich auf das Bebauungsplangebiet Nr. 902 "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung" als vordringlicher Bedarf benannt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Für die Berechnung der auf das geplante Baugebiet einwirkenden Schallimmissionen wird für die nördlich gelegene A 661 eine von Hessen Mobil zur Verfügung gestellte Verkehrsprognose herangezogen. Diese Verkehrsprognose berücksichtigt die zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die u.a. aus der Realisierung des Riederwaldtunnels und dem o.g. sechsstreifigen Ausbau der A 661 zwischen den Anschlussstellen Bad Homburg und Frankfurt-Eckenheim resultieren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Berechnungsergebnisse des schalltechnischen Gutachtens nach der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - beurteilt sowie die Dimensionierung der möglicherweise erforderlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen für das neue Baugebiet geprüft und ggf. festgesetzt. Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor. Um Baurecht für einen sechsstreifigen Ausbau der A 661 zu erlangen, ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, im Rahmen dessen auch zu prüfen wäre, inwieweit für angrenzende schutzwürdige Bereiche ein Anspruch auf Lärmvorsorge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) gegeben ist. Angaben, ob und wann ein solches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll, liegen derzeit nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 902 vor dem Planfeststellungsverfahren läuft und dass dann das neue Baugebiet auch vom Baulastträger der Autobahn im Sinne der 16. BImSchV zu berücksichtigen wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2016OFOF 38/9Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Juni 2016VV 51Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim NordAnfrage
  3. 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1072Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf das geplante Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Eschersheim Nord
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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