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Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?

Vorlagentyp: V
189 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung des ungenutzten Gebäudes Seilerstraße 36 zu erhalten. Es wird gefordert, dass die Stadt Frankfurt am Main Klarheit über die geplanten Maßnahmen und den Zeitrahmen für die Nutzung des Gebäudes durch die Julius-Leber-Schule gibt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Seilerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum ist das Gebäude Seilerstraße 36 seit circa zwölf Jahren ungenutzt?
  2. Plant die Stadt weiterhin die Sanierung des Gebäudes?
  3. Wenn ja: Wann ist mit einer Beschlussvorlage zur Sanierung des Gebäudes Seilerstraße 36 zu rechnen?
  4. Wenn nein: Warum nicht?
  5. Ist weiterhin geplant, das Gebäude Seilerstraße 36 der Julius-Leber-Schule zuzuschlagen?
  6. Wenn ja: Wann kann der Bezug des Gebäudes durch die Julius-Leber-Schule erfolgen?
  7. Wenn nein: Warum nicht?
  8. Welche Sanierungsarbeiten sind beim Gebäude Seilerstraße 36 notwendig und wie lange werden diese voraussichtlich in Anspruch nehmen?

Begründung

Im Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen von 2019 (Vortrag des Magistrats, M 119) steht: "Die [Julius-Leber-]Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet." Doch seit drei Jahren ist in dieser Sache immer noch nichts passiert. Es ist unklar, ob die Stadt weiterhin verlässlich zu ihrem Wort steht und an den Plänen festhält.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2019MM 119Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 7. September 2022OFOF 623/1Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. Oktober 2022Sie sind hier
    VV 502Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?
    Anfrage
  4. 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 870Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 17 · 24.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 18 · 21.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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