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Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-Nord

Vorlagentyp: V
88 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände. Dies wird angeprangert, da der somit entstehende Lärm die Anwohner in den Stadtteilen Neufeld und Lindenhag zusätzlich belasten wird. Die Anwohner fordern Maßnahmen zur Lärmreduzierung und ein Verbot des Fremdparkens in der Umgebung.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat plant die Verlegung der Veranstaltungen und Feste vom Festplatz auf das Rebstockgelände. Da die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht nur die Bewohner auf dem Rebstockgelände und dem Kuhwald betreffen, sondern auch die nördlichen Stadtteilteile Griesheims, wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen:

  1. welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärmpegel, der zusätzlich zu dem Autobahnlärm die Bewohner dieser Teile Griesheims (Neufeld und Lindenhag) beschallt, zu verhindern und
  2. welche Maßnahmen vor Umzug des Festplatzes ergriffen werden, um das Fremdparken in diesem Bereich zu unterbinden.

Begründung

Schon heute werden die Anwohner mit Lärm überstrapaziert. Denn zu dem Lärm von der Autobahn bekommen sie die Musik, die bei Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände stattfinden, mit. Schon heute werden keine Lärmpausen in Bezug auf die Musik eingehalten. Die Vorstellung, dass nun auch noch die Geräuschkulisse eines Festplatzes hinzukommen und dazu der Parkplatzsuchverkehr, verursacht bei den Anwohnern Beklemmungen. In diesem Bereich befinden sich die beiden Stadtteilteile Neufeld und Lindenhag. Außerdem befindet sich dort das Naherholungsgebiet des Nied-Waldes als auch mehrere Kleingartenanlagen. Letztere werden von den Kleingärtnern sehr häufig mit Autos angefahren. Diese suchen schon heute ihre Parkplätze. Die Umsiedlung eines solchen Festplatzgeländes muss daher so vonstattengehen, sollte es wirklich erfolgen, dass die jetzt dort im Umfeld lebenden Menschen nicht weiter zu den bestehenden Problemen beschallt und in ihrem Erholungswunsch beeinträchtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2022OFOF 589/6Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Oktober 2022Sie sind hier
    VV 498Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNord
    Anfrage
  3. 11. April 2023STST 900Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-NordStellungnahme
  4. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 998Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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