Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-Nord
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Verlagerung des Festplatzes auf das Rebstockgelände und berücksichtigt dabei die Anforderungen der Tourismus und Congress GmbH sowie des Schaustellerverbands. Die Standortuntersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, und der Magistrat wird die Beteiligten über die Ergebnisse informieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Haltung des Ortsbeirates zur Kenntnis. Die Standortprüfungen zu einer Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden hierfür verschiedene Standorte geprüft. Dabei werden die Anforderungen der Tourismus und Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) und insbesondere des Schaustellerverband Frankfurt Rhein-Main e.V an den Festplatzbetrieb berücksichtigt. Weil die Standortuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann der Standort Rebstock vom Magistrat bislang nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Der Magistrat ist sich bewusst, dass insbesondere der notwendige Parallelbetrieb zu Messeveranstaltungen, Verkehrsthemen, der Schutz der bestehenden und geplanten Wohnquartiere sowie der Erhalt der geschützten und wertvollen Grünanlagen bei der Untersuchung des Standorts am Rebstock berücksichtigt werden müssen. Der Magistrat wird die Beteiligten und Betroffenen sowie die Ortsbeiräte zu gegebener Zeit zu den Prüfungsergebnissen rechtzeitig informieren und den Gremien Lösungsvorschläge zur Entscheidung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2022OFOF 589/6Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2022VV 498Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordAnfrage
- 11. April 2023STST 900Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-NordStellungnahme
- 27. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 998Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab