Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-Nord
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern über die Unfähigkeit, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des Festplatzes im Rebstockgelände haben.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2022OFOF 589/6Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2022VV 498Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordAnfrage
- 11. April 2023Sie sind hierSTST 900Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-NordStellungnahme
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 998Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab