Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 476 entstanden aus Vorlage: OF 306/1 vom 02.05.2017
Betreff: Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel Das Gallus und das Europaviertel stellen für Ferienwohnungen aufgrund der Nähe zur Messe und zur Innenstadt sowie der hervorragenden Anbindung an Autobahn, Flughaben und Hauptbahnhof exzellente Standorte dar, für die überdurchschnittlich hohe Mietpreise erzielt werden können. Seit Jahren ist die Stadt Frankfurt bemüht, Ferienwohnungen für den normalen Mietmarkt zurückzugewinnen. Es wird immer wieder berichtet, dass kostengünstige Mietwohnungen der ABG nach einem Umzug behalten und als Ferienwohnungen untervermietet werden oder dass Eigentümer den Kauf teurer Wohnungen im Europaviertel durch diese Form der Vermietung finanzieren. Für die anderen Hausbewohner stellen die häufig wechselnden Nachbarn oft eine unzumutbare Belästigung dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Liegen dem Magistrat Hinweise auf illegale Nutzung von Miet- oder Eigentumswohnungen als Ferienwohnungen, die über einschlägige Portale wie AirBnB angeboten werden, im Gallus und Europaviertel vor?
- Wenn ja, wie verteilen sich die zu prüfenden Fälle auf Mietwohnungen (z. B. der ABG) und Eigentumswohnungen im Bereich des sog. Europaviertels und auf Neubauprojekte des Gallus?
- Wie sieht die Bilanz der Rückgewinnung von Wohnraum im Gallus für die Jahre 2015 und 2016 aus?
- Was unternimmt die ABG, um die illegale Weitervermietung ihrer Wohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden?
- An wen können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie sich durch die Begleiterscheinungen von Ferienwohnungen im Haus beeinträchtigt fühlen? Begründung: Die gute Idee des Teilens und gemeinsam Nutzens wird durch diese Form der Umwandlung von dringend benötigtem Wohnraum pervertiert. Es wird hier zudem ein Gewerbe betrieben, für das keinerlei Abgaben bzw. Steuern gezahlt werden. Die Argumente gegen diese Form der Vermietung sind hinlänglich bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017OFOF 306/1Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 23. Mai 2017Sie sind hierVV 476Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelAnfrage
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1434Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen