Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1434
Betreff: Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel Zu Ziffern 1. bis 3.: Dem Magistrat sind sowohl im Gallus als auch im Europaviertel Fälle illegaler Überlassung von Wohnraum zu Zwecken als Ferienwohnungen bekannt. Im Jahr 2015 konnten dort insgesamt 14 Wohneinheiten mit zusammen 938 m2 Wohnfläche zurückgewonnen werden. Im Jahr 2016 waren es 25 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 1559 m2. Die Fälle verteilten sich im Zeitraum von 2015 bis 2016 wie folgt: Europaviertel - 17 Wohnungen, davon 7 Mietwohnungen und 10 Eigentumswohnungen Gallus - 22 Wohnungen, davon 15 Mietwohnungen und 7 Eigentumswohnungen Die Frage, wie viele Neubauprojekte betroffen waren, kann nicht beantwortet werden, da darüber keine Statistik geführt wurde. Zu Ziffer 4.: Sollte der ABG die illegale Weitervermietung einer ihrer Wohnungen bekannt werden, geht die ABG gegen den Mieter entsprechend vor und nimmt diesen auf Unterlassung in Anspruch. Zu Ziffer 5.: Grundsätzlich können sich Bürger/innen bei Verdacht einer ungenehmigten Nutzung als Ferienwohnung unter der Rufnummer 069/212-36816 an die Sachrate Wohnraum- und Vorgartenschutz der Bauaufsicht Frankfurt wenden. Sofern sich nach erfolgter Prüfung eine ungenehmigte Nutzung bestätigen sollte, wird die Bauaufsicht auf die Beendigung der Nutzung hinwirken und hierzu nötigenfalls ein formelles Verwaltungsverfahren einleiten. Soweit die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung für andere Bewohner/innen des Hauses eine Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung ihrer Wohnungen darstellt, können diesen zudem auch zivilrechtliche Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Betroffene Mieter/innen, die über ein monatliches Haushaltseinkommen von höchstens 2.150 € (Haushaltsvorstand) zuzüglich 650 € netto je weiteren Haushaltsangehörigen verfügen, können sich bei der mietrechtlichen Beratung im Amt für Wohnungswesen über ihre Möglichkeiten informieren lassen, soweit sie nicht bereits anderweitig mietrechtlich beraten/vertreten werden. Die mietrechtliche Beratung ist zur Terminvereinbarung über die Telefonnummer 069/212-40046 zu erreichen. Mieter/innen, die die vorgenannten Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllen, bleibt die Möglichkeit, sich von einem/einer auf das Mietrecht spezialisierte/n Rechtsanwalt bzw. -anwältin beraten zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017OFOF 306/1Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 23. Mai 2017VV 476Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelAnfrage
- 14. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1434Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab