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Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel

Vorlagentyp: OFfraktionslos
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Europaviertel Gallus und Europaviertel stellen für Ferienwohnungen aufgrund ihrer Lage zur Messe und Innenstadt sowie die hervorragende Anbindung an Autobahn, Flughaben und Hauptbahnhof exzellente Standorte dar, für die überdurchschnittlich hohe Mietpreise erzielt werden können. Seit Jahren ist die Stadt Frankfurt bemüht, Ferienwohnungen für den normalen Mietmarkt zurück zu gewinnen. Es wird immer wieder berichtet, dass kostengünstige Mietwohnungen der ABG nach einem Umzug behalten und als Ferienwohnungen untervermietet werden oder dass Eigentümer den Kauf teurer Wohnungen im Europaviertel durch diese Form der Vermietung finanzieren Für Nachbarn / Hausbewohner stellen die häufig wechselnden Nachbarn oft eine unzumutbare Belästigung dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Liegen dem Magistrat Hinweise auf illegale Nutzung von Miet- oder Eigentumswohnungen als Ferienwohnungen, die über einschlägige Portale wie AirBnB angeboten werden, im Gallus und Europaviertel vor?
  2. Wenn ja, wie verteilen sich die zu prüfenden Fälle auf Mietwohnungen (z.B. der ABG) und Eigentumswohnungen im Bereich des sog. Europaviertels und Neubauprojekten des Gallus.
  3. Wie sieht die Bilanz der Rückgewinnung von Wohnraum im Gallus für die Jahre 2015 und 2016 aus?
  4. Was unternimmt die ABG, um die illegale Weitervermietung ihrer Wohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden?
  5. An wen können Bürger_innen sich wenden, wenn sie sich durch die Begleiterscheinungen von Ferienwohnungen im Haus beeinträchtigt fühlen. Begründung: Die gute Idee des "Teilen & gemeinsam nutzen" wird durch diese Form der Umwandlung von dringend benötigtem Wohnraum pervertiert. Es wird hier zudem ein Gewerbe betrieben, für das keinerlei Abgaben/Steuern gezahlt werden. Die Argumente gegen diese Form von Vermietung sind hinlänglich bekannt.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2017, OF 306/1

Betreff: Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel Gallus und Europaviertel stellen für Ferienwohnungen aufgrund ihrer Lage zur Messe und Innenstadt sowie die hervorragende Anbindung an Autobahn, Flughaben und Hauptbahnhof exzellente Standorte dar, für die überdurchschnittlich hohe Mietpreise erzielt werden können. Seit Jahren ist die Stadt Frankfurt bemüht, Ferienwohnungen für den normalen Mietmarkt zurück zu gewinnen. Es wird immer wieder berichtet, dass kostengünstige Mietwohnungen der ABG nach einem Umzug behalten und als Ferienwohnungen untervermietet werden oder dass Eigentümer den Kauf teurer Wohnungen im Europaviertel durch diese Form der Vermietung finanzieren Für Nachbarn / Hausbewohner stellen die häufig wechselnden Nachbarn oft eine unzumutbare Belästigung dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Liegen dem Magistrat Hinweise auf illegale Nutzung von Miet- oder Eigentumswohnungen als Ferienwohnungen, die über einschlägige Portale wie AirBnB angeboten werden, im Gallus und Europaviertel vor?
  2. Wenn ja, wie verteilen sich die zu prüfenden Fälle auf Mietwohnungen (z.B. der ABG) und Eigentumswohnungen im Bereich des sog. Europaviertels und Neubauprojekten des Gallus.
  3. Wie sieht die Bilanz der Rückgewinnung von Wohnraum im Gallus für die Jahre 2015 und 2016 aus?
  4. Was unternimmt die ABG, um die illegale Weitervermietung ihrer Wohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden?
  5. An wen können Bürger_innen sich wenden, wenn sie sich durch die Begleiterscheinungen von Ferienwohnungen im Haus beeinträchtigt fühlen. Begründung: Die gute Idee des "Teilen & gemeinsam nutzen" wird durch diese Form der Umwandlung von dringend benötigtem Wohnraum pervertiert. Es wird hier zudem ein Gewerbe betrieben, für das keinerlei Abgaben/Steuern gezahlt werden. Die Argumente gegen diese Form von Vermietung sind hinlänglich bekannt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 306/1Airbnb & Co. im Gallus und im Europaviertel
    Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 23. Mai 2017VV 476Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelAnfrage
  3. 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1434Airbnb & Co. im Gallus und im EuropaviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 12 · 23.05.2017
TO I, TOP 25
Angenommen
Auskunftsersuchen V 476 2017 Die Vorlage OF 306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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