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Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1 zu berichten. Dies ist notwendig, da ab 2025 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder besteht und bereits jetzt viele Eltern Schwierigkeiten haben, einen Platz zu erhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was konkret unternommen wird, um ab dem Schuljahr 2022/2023 eine ausreichende Anzahl an

a) Grundschul-Betreuungsplätzen (in Hort und ESB);

b) im U-3-Bereich;

c) im Ü-3-Bereich

vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen sind.

Begründung

Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kinder ab einem Jahr besteht der Rechtsanspruch bereits seit einigen Jahren, jedoch melden sich mehrere Eltern bei der Kinderbeauftragten und klagen darüber, dass sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Dasselbe gilt für Plätze in der ESB/Hort und wiederholt sich seit Jahren immer im Frühjahr, wenn vielen Eltern nicht der benötigte Betreuungsplatz zugeteilt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2022OFOF 514/1Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022Sie sind hier
    VV 444Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  3. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2275Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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