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Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: OFCDU
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1 zu ergreifen. Dies ist notwendig, da ab 2025 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder gilt und bereits jetzt viele Eltern Schwierigkeiten haben, einen Platz zu finden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was konkret unternommen wird, um ab dem Schuljahr 2022/2023

eine ausreichende Anzahl an

a) Grundschul-Betreuungsplätzen (in Hort und ESB),

b) im U-3-Bereich

c) im Ü-3-Bereich

vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen sind.

Begründung

Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kinder ab einem Jahr besteht der Rechtsanspruch bereits seit einigen Jahren, jedoch melden sich mehrere Eltern bei der Kinderbeauftragten und klagen darüber, dass sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Dasselbe gilt für Plätze in der ESB/Hort und wiederholt sich seit Jahren immer im Frühjahr, wenn vielen Eltern nicht der benötigte Betreuungsplatz zugeteilt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2022Sie sind hier
    OFOF 514/1Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022VV 444Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Anfrage
  3. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2275Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 49
Angenommen
Auskunftsersuchen V 444 2022 Die Vorlage OF 514/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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