Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1 zu ergreifen. Dies ist notwendig, da ab 2025 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder gilt und bereits jetzt viele Eltern Schwierigkeiten haben, einen Platz zu finden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was konkret unternommen wird, um ab dem Schuljahr 2022/2023
eine ausreichende Anzahl an
a) Grundschul-Betreuungsplätzen (in Hort und ESB),
b) im U-3-Bereich
c) im Ü-3-Bereich
vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen sind.
Begründung
Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kinder ab einem Jahr besteht der Rechtsanspruch bereits seit einigen Jahren, jedoch melden sich mehrere Eltern bei der Kinderbeauftragten und klagen darüber, dass sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Dasselbe gilt für Plätze in der ESB/Hort und wiederholt sich seit Jahren immer im Frühjahr, wenn vielen Eltern nicht der benötigte Betreuungsplatz zugeteilt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022Sie sind hierOFOF 514/1Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022VV 444Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2275Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme