Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass bei Neubauten und Dachsanierungen die Installation von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern erfolgen soll. Der Magistrat wird um Auskunft zu bestehenden und potenziellen Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden gebeten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Bereits am
01. März 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 2365), dass bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll. Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Auf welchen öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 1 gibt es schon Solaranlagen?
- Welche weiteren öffentlichen Gebäude erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage?
- Gibt es Pläne, Dächer für Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie wird dies beworben?
- Wäre es möglich, das Dach des Saalbau Gallus oder Gutleut für Solaranlagen zu nutzen?
- Werden neue Kindertagesstätten/Schulgebäude und sanierte Kindertagesstätten/Schulgebäude so geplant, dass man auf dem Dach zukünftig eine Fotovoltaikanlage installieren kann?
- Bei welchen Kindertagesstätten/Schulgebäuden wäre eine Nachrüstung möglich?
Kontext
Bereits am 01. März 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 2365), dass bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll. Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022OFOF 513/1Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022Sie sind hierVV 443Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 221Solaranlangen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme