Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 1, um die durch Fotovoltaik erreichbare Stromerzeugungsleistung zu maximieren. Dies soll zur Umsetzung der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 beitragen und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Bereits am 01.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 2365), dass bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll. Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Auf welchen öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 1 gibt es schon Solaranlagen?
- Welche weiteren öffentlichen Gebäude erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage?
- Gibt es Pläne, Dächer für Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie wird dies beworben?
- Wäre es möglich, das Dach des Saalbau Gallus oder Gutleut für Solaranlagen zu nutzen?
- Werden neue Kindertagesstätten / Schulgebäude und sanierte Kindertagesstätten / Schulgebäude so geplant, dass man auf dem Dach zukünftig eine Photovoltaikanlage installieren kann?
- Bei welchen Kindertagesstätten / Schulgebäuden wäre eine Nachrüstung möglich?
Begründung
Gebäuden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Bereits am 01.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 2365), dass bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll. Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Auf welchen öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 1 gibt es schon Solaranlagen?
- Welche weiteren öffentlichen Gebäude erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage?
- Gibt es Pläne, Dächer für Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie wird dies beworben?
- Wäre es möglich, das Dach des Saalbau Gallus oder Gutleut für Solaranlagen zu nutzen?
- Werden neue Kindertagesstätten / Schulgebäude und sanierte Kindertagesstätten / Schulgebäude so geplant, dass man auf dem Dach zukünftig eine Photovoltaikanlage installieren kann?
- Bei welchen Kindertagesstätten / Schulgebäuden wäre eine Nachrüstung möglich?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022Sie sind hierOFOF 513/1Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022VV 443Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 221Solaranlangen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme