Solaranlangen auf öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, um die Nutzung regenerativer Energien zu fördern. Die Auswahl der Gebäude erfolgt nach statischen und elektrotechnischen Prüfungen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist es, die Installation von Solarenergieanlagen in Frankfurt zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu steigern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
zu 1)
Altstadt:
Textorschule: PV-Anlage mit 64 kWp, betrieben durch die Sonneninitiative.
Gutleut:
Philipp-Holzmann-Schule: PV-Anlage mit 330 kWp, betrieben durch die AHS Solar.
Werner von Siemens Schule: PV-Anlage mit 252 kWp, betrieben durch die AHS Solar.
Eine Auflistung aller PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden findet man auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter "Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt".
zu 2)
Öffentliche Bestandsgebäude werden zunächst auf Grundlage ihrer Ausrichtung und Größe der Dachfläche für eine Solaranlage ausgewählt. Um die Gebäudesicherheit zu gewährleisten, werden die Dächer unabhängig von ihrer solaren Eignung dachstatisch überprüft. Diese Untersuchung wird durch von der Stadt beauftragte Ingenieurbüros durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Lastreserven-Ermittlung. Durch diese werden Dachflächen als geeignet oder als ungeeignet klassifiziert, d.h. die Dachflächen werden auf ihre Tragfähigkeit für die zusätzliche Last einer Solaranlage überprüft. Zusätzlich werden die elektrotechnischen Anlagen vor Ort geprüft. Dazu zählen die Niederspannungshauptverteilung sowie die Blitzschutzanlage. Außerdem sind brandschutztechnische Fragestellungen zu prüfen. Dazu zählt die Ausführung der Dachfläche und der zugehörigen Brandlasten. Wenn diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, wird die Dachfläche mit einer PV-Anlage belegt. Dies geschieht entweder im Eigenbetrieb, also durch die Stadt selbst oder durch Verpachtung der Dachfläche an professionelle Anlagenbetreiber, welche dann die PV-Anlage auf dem Dach errichten und betreiben.
zu 3)
Es werden regelmäßig Dachflächen an Bürgersolarvereine verpachtet. Hervorzuheben ist hier die Tätigkeit der Sonneninitiative e.V., durch welche bereits zahlreiche städtische Dächer mit PV-Anlagen belegt werden konnten. Auf den Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2365 vom 01.03.2018 wird hiermit verwiesen, in welchem eine Vermietung der Dachflächen an Dritte, vorzugweise an Bürgersolarvereine, ausdrücklich befürwortet wird.
zu 4)
Saalbau Gallus: Die Dachfläche ist für eine PV-Anlage ausreichend groß. Die statischen Gegebenheiten müssen vorab geprüft werden, ob Lastreserven für eine PV-Anlage vorhanden sind und die elektrischen Anlagen vor Ort für den Anschluss einer PV-Anlage geeignet sind. Die Liegenschaft wird in die Liste der zu prüfenden Gebäude mit aufgenommen.
Saalbau Gutleut: Aufgrund der Dachkonstruktion und der vorhandenen Dachaufbauten erscheint eine PV-Anlage für diese Dachfläche nicht sinnvoll, da die nutzbaren Flächen zu gering sind und die Montagesysteme zu aufwändig sind.
zu 5)
In den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Frankfurt wird unter dem Punkt 3.2.2 Energieeffizienz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren ist. Die Leitlinien findet man auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen".
zu 6)
Diese Frage ist inhaltlich gleich zu beantworten mit der Frage 2. Eine pauschale Aussage ist hier nicht zu treffen, da es nicht nur auf die vorhandene Dachfläche und deren Größe ankommt, sondern auch die einzelne Prüfung der Dachstatik gemacht werden muss. Dazu kommt auch noch die Einzelprüfung der elektrischen Anlagen vor Ort und deren Eignung für den Anschluss eine PV Anlage, wie zum Beispiel die Niederspannungshauptverteilung sowie der Blitzschutz. Des Weiteren sind auch brandschutztechnische Gegebenheiten mit in der Betrachtung zu berücksichtigen.
Der Errichtung von Photovoltaikanlagen müssen also relativ umfangreiche technische Untersuchungen vorausgehen, sodass die Ausbaugeschwindigkeit mit dem derzeitigen Personalbestand im zuständigen Fachamt, Amt für Bau und Immobilien, nicht weiter gesteigert werden kann ohne andere wichtige Aufgaben zu vernachlässigen. Es müssten also entsprechende Personalkapazitäten beim ABI und den städtischen Gesellschaften geschaffen werden, um einen schnelleren Ausbau von Solarenergieanlagen in Frankfurt zu erreichen.
Der Magistrat versucht, durch die Akquise externer Fördermittel Personal zu finanzieren. Aktuell sind Fördermittel für 3,6 Stellen beantragt. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, wäre die zusätzliche Installation von etwa drei MWp auf städtischen Dächern denkbar. Das entspräche etwa 75 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Zuwachses an PV-Leistung in Frankfurt der letzten drei Jahre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022OFOF 513/1Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022VV 443Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
- 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 221Solaranlangen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab