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Sachstandsbericht Wohnungen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: V
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 hat eine Anfrage an den Magistrat gestellt, um Informationen über den Stand der Sanierungen und den Bestand an Sozialwohnungen in der Nordweststadt zu erhalten. Ziel ist es, die Wohnqualität und Barrierefreiheit in diesem Stadtteil zu verbessern und die zukünftige Entwicklung des sozialen Wohnraums zu klären.

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Fragen an den Magistrat

fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Wie viele Wohnhäuser bzw. Wohneinheiten im Besitz der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften und -eigentümer wurden in der Nordweststadt bisher außen und innen grundlegend saniert?
  2. Wie hoch ist dabei der Anteil der geförderten Wohnungen und der Wohnungen mit Belegungsrechten?
  3. Kann der Magistrat beziffern, wie viele Wohneinheiten bzw. Wohnblocks bisher barrierefrei/rollstuhlgerecht umgebaut wurden z. B. durch barrierefreie Bäder und Küchen in den Wohnungen?
  4. Wie viele Wohnungen erfüllen § 43 der Hessischen Bauordnung, nach dem in privat genutzten Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen?
  5. Wie ist der Bestand an Aufzügen in Wohnblöcken mit vier bis fünf Stockwerken, und wurden nachträglich bei Sanierungen Aufzüge eingebaut?
  6. Kann der Magistrat darlegen, nach welchem Zeitplan die Außen- und Innensanierung in der Nordweststadt fortgesetzt wird? Sind aktuelle Sanierungen größerer Wohnblocks in Planung?
  7. Wie viele Sozialwohnungen gab es im Wohnungsbestand der Nordweststadt 2012, wie viele sind es 2022 und wie viele werden davon bis 2032 in der Nordweststadt voraussichtlich aus der Bindung fallen?
  8. Wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft mit Wohnungen nach den Förderwegen 1 und 2 in der Nordweststadt effektiv steuern zu können?

Alle Fragen sind getrennt nach den städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften und -eigentümern in der Nordweststadt zu beantworten: ABG, GWH, Nassauische Heimstätte, Volks-, Bau- und Sparverein Frankfurt eG, Beamten-Wohnungsverein Frankfurt eG, Frankfurter Wohnungs-Genossenschaft eG, Wohnungs-Genossenschaft Frankfurt eG, Vonovia AG und s onstige.

Kontext

Die Nordweststadt ist in diesem Jahr 60 Jahre alt. Die ersten Wohngebäude dieser Trabantenstadt wurden im Herbst 1962 bezugsfertig. Seit etwa 20 Jahren werden in der Nordweststadt sukzessive Wohnhäuser der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften saniert, was insgesamt zu mehr Wohnqualität in den Häusern und - bezogen auf das äußere Erscheinungsbild der Wohnblocks - zu einem verbesserten Wohnumfeld im Stadtteil beiträgt. Mit Blick auf die demographische Entwicklung und inklusive Standards muss die barrierefreie Bauausführung ein besonderer Schwerpunkt für den öffentlich finanzierten Wohnungsbau und die kommunale Wohnungspolitik sein. Zudem stellt sich auch die Frage nach der Zukunft des sozialen Wohnraumangebotes in der Nordweststadt. Dies vorausgeschickt

Begründung

Nordweststadt Die Nordweststadt ist in diesem Jahr 60 Jahre alt. Die ersten Wohngebäude dieser Trabantenstadt wurden im Herbst 1962 bezugsfertig. Seit etwa 20 Jahren werden in der Nordweststadt sukzessive Wohnhäuser der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften saniert, was insgesamt zu mehr Wohnqualität in den Häusern und - bezogen auf das äußere Erscheinungsbild der Wohnblocks - zu einem verbesserten Wohnumfeld im Stadtteil beiträgt. Mit Blick auf die demographische Entwicklung und inklusive Standards muss die barrierefreie Bauausführung ein besonderer Schwerpunkt für den öffentlich finanzierten Wohnungsbau und die kommunale Wohnungspolitik sein. Zudem stellt sich auch die Frage nach der Zukunft des sozialen Wohnraumangebotes in der Nordweststadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2022OFOF 161/8Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Mai 2022Sie sind hier
    VV 392Sachstandsbericht Wohnungen in der Nordweststadt
    Anfrage
  3. 4. November 2022STST 2583Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtStellungnahme
  4. 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1327Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 14 · 13.10.2022
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 26.01.2023
TO I, TOP 31
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2583/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 64-1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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