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Sachstandsbericht Wohnungen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: STMagistrat
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem aktuellen Stand der Wohnungen in der Nordweststadt. Es werden Informationen zu Sanierungen, geförderten Wohnungen und Neubauförderungen bereitgestellt, um die Transparenz über den Wohnungsbestand zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat liegen zu den Wohnungsbeständen der einzelnen Eigentümer:innen in der Siedlung Nordweststadt nur sehr begrenzte Informationen vor. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Eigentümer:innen um Auskünfte gebeten. Eine Rückmeldung liegt nur von der ABG FRANKFURT HOLDING vor.

Zu Frage 1)

Sanierungen sind weitgehend genehmigungsfrei, sodass der Magistrat keine Angaben über die Anzahl der sanierten und barrierefreien Wohnungen in der Nordweststadt machen kann.

Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt auf Anfrage mit, dass von 504 Wohnhäusern/Wohneinheiten in der Nordweststadt 377 Wohnhäuser/Wohneinheiten außen und innen grundlegend saniert sind.

Zu Frage 2)

Der (prozentuale) Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen in der Siedlung kann nicht ermittelt werden, da der Gesamtwohnungsbestand nur je Stadtteil vorgehalten wird. Nach Mitteilung der ABG FRANKFURT HOLDING beträgt der Anteil der geförderten Wohnungen und der Wohnungen mit Belegungsrechten rund 30 %.

Zu Frage 3)

Der Magistrat kann den Umfang nicht beziffern und verweist auf die Eigentümer:innen. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt hierzu mit, dass keine Wohneinheiten barrierefrei / rollstuhlgerecht umgebaut wurden.

Zu Frage 4)

Dem Magistrat liegen keine Informationen zur barrierefreien Erreichbarkeit in privat genutzten Gebäuden vor. Nach Auskunft der ABG FRANKFURT HOLDING sind im eigenen Bestand 292 Wohnhäuser/Wohneinheiten nach § 43 Hessische Bauordnung barrierefrei erreichbar.

Zu Frage 5)

Dem Magistrat ist die Ausstattung von Wohneinheiten/Wohnblocks in der Siedlung nicht bekannt. Im Bestand der ABG FRANKFURT HOLDING gibt es 13 Wohnblöcke mit vier und mehr Stockwerken, die über einen Aufzug verfügen. Nachträgliche Aufzugseinbauten wurden nicht durchgeführt.

Zu Frage 6)

Dem Magistrat liegt kein Zeitplan für weitere Sanierungsmaßnahmen in der Nordweststadt vor. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass ihrerseits aktuell keine Sanierungen in Planung sind.

Zu Frage 7)

Die Rekonstruktion und Auswertung des Datenbestands zum angefragten Jahr 2012 ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Es wird daher auf das Auskunftsersuchen des Ortsbeirat 8 vom 11.04.2013, V 707 und die entsprechende Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 verwiesen. Die Anzahl der geförderten Wohnungen in der Siedlung Nordweststadt belief sich demnach auf 1.887 Wohnungen. Laut Meldung der ABG FRANKFURT HOLDING sind 324 dieser Sozialwohnungen ihrem Bestand zuzuordnen.

Derzeit sind in der Siedlung 916 Wohnungen öffentlich gefördert. Im Modell 2 des Erwerbs von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum sind Belegungsrechte für weitere 609 Wohnungen für die Vermittlung gesichert. 153 der geförderten Wohnungen sind dem Bestand der ABG FRANKFURT HOLDING zuzuordnen.

Einschließlich des Jahres 2032 werden nach aktuellem Kenntnisstand 627 Wohnungen aus der Bindung fallen. Berücksichtigt wurden dabei nur die Wohnungen, bei denen das Förderende bereits heute feststeht. Von Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, besteht erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstellen rechtssicher Kenntnis. Die ABG FRANKFURT HOLDING geht davon aus, dass sich der aktuelle Bestand an geförderten Wohnungen in der Siedlung bis 2032 um insgesamt 131 Einheiten reduziert.

Zu Frage 8)

Der Magistrat steht mit den Eigentümer:innen geförderter Objekte in Kontakt und bewirbt die verschiedenen Fördermöglichkeiten für bestehenden Wohnraum aktiv. Die Förderung ist dabei grundsätzlich nur möglich, wenn die Eigentümer:innen dies wünschen und entsprechend beantragen. Bei 585 der zuvor genannten 627 aus der Bindung fallenden Wohnungen handelt es sich bereits um Förderungen im Rahmen des Erwerbs von Belegungsrechten. Für diese Wohnungen besteht die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarten Bindungen zu verlängern. Ebenso kann unter Anwendung der "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" die Bindung von auslaufenden Sozialwohnungen verlängert werden.

Im Bereich Neubauförderung sind seit April 2019 insgesamt 20 Wohneinheiten nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" und 67 Wohneinheiten nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" angemeldet bzw. beantragt worden. Die Wohnungen teilen sich wie folgt auf verschiedene Wohnprojekte am Rand des Gebiets, innerhalb des originalen Baugebiets und im Altbaugebiet der Nordweststadt auf (siehe Anlage Nordweststadt Orientierungsplan):

Heddernheim

- An der Römerstadt 74-76 (am Rand des Gebiets) mit insgesamt 16 Wohnungen

- An der Römerstadt 126-134 (original Baugebiet) mit insgesamt 30 Wohnungen

- An der Römerstadt 170 a (original Baugebiet) mit insgesamt 6 Wohnungen

Praunheim

- Am Stockborn 1 (Altbaugebiet) mit insgesamt 35 Wohnungen

Aktuell befindet sich das Projekt An der Römerstadt 126-134 in Abstimmung mit dem

Denkmalamt. Die Projekte An der Römerstadt 74-76 und 170 a befinden sich in Finanz- und

Planungsabstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Das Bauvorhaben Am Stockborn 1 ruht

derzeit aufgrund verschiedener Klagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2022OFOF 161/8Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Mai 2022VV 392Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtAnfrage
  3. 4. November 2022STST 2583Sachstandsbericht Wohnungen in der NordweststadtStellungnahme
  4. 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 Wochen
    STST 1327Sachstandsbericht Wohnungen in der Nordweststadt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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