Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen zu den Abrechnungen der Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 zu erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass eine frühere Anfrage aus dem Jahr 2020 bislang unbeantwortet bleibt und es an der Stadt liegt, schnellstmöglich Licht ins Dunkel zu bringen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob inzwischen die Abrechnungen der vier Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO im Ortsbezirk 1 überprüft wurden und was deren Überprüfung ergeben hat. Wenn diese noch nicht überprüft worden sind, wird der Magistrat gebeten zu erläutern, was die Gründe dafür sind.
Behelfsmäßig wird auf die Fragen des Auskunftsersuchens vom 10. März 2020, V 1598, verwiesen, die zu diesem Zweck einfach beantwortet werden können.
Begründung
Das Auskunftsersuchen vom 10. März 2020, V 1598, des Ortsbeirates 1 ist bis heute unbeantwortet. Das heißt im Klartext, dass die Stadt seit über zwei Jahren die Anfrage des Ortsbeirates ignoriert, denn es gibt nicht mal eine vorläufige Stellungnahme o. Ä. Vor dem Hintergrund des immer noch nicht abgeschlossenen AWO-Skandals und der Anklage gegen den Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang, wirft dies weitere Fragen auf - was soll hier eventuell dem Ortsbeirat und damit den Bürgerinnen und Bürgern nicht gesagt werden? Die Stadt muss daher nun schnellstens Antworten geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2020OFOF 1236/1Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020VV 1598Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Anfrage
- 3. April 2022OFOF 430/1Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2022Sie sind hierVV 387Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 2273a) Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 b) Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme