Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

a) Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 b) Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: STMagistrat
136 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Abrechnung der Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1. Es wird erläutert, dass die Abrechnungen nach festgelegten Kriterien geprüft werden, jedoch keine detaillierte Prüfung der einzelnen Einrichtungen vorgesehen ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die AWO gibt, wie alle anderen Träger auch, für Ihre Einrichtungen einen Gesamtverwendungsnachweis ab. Die Abrechnungen der Träger werden nach definierten und mit dem Revisionsamt abgestimmten Kriterien auf Plausibilität geprüft, eine weitergehende Prüfung der Abrechnungen der Träger erfolgt stichprobenartig und dann auch für den gesamten Träger. Eine detaillierte Prüfung der einzelnen Einrichtungen ist dabei nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2020OFOF 1236/1Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2020VV 1598Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Anfrage
  3. 3. April 2022OFOF 430/1Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 26. April 2022VV 387Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1Anfrage
  5. 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 136 Wochen
    STST 2273a) Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 b) Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen