Kosten mehrfacher Umbau Europa-Allee
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Kosten des mehrfachen Umbaus der Europa-Allee gebeten. Die Bürger sind besorgt, ob die Stadt und damit die Steuerzahler für diese Kosten aufkommen mussten. Es wird erwartet, dass die Informationen zur Klärung der finanziellen Verantwortung beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wer für die Kosten des mehrfachen Umbaus der Europa- Allee aufgekommen ist und wie hoch diese waren.
Begründung
Im Laufe der Jahre wurde die Europa-Allee seit ihrer erstmaligen Errichtung innerhalb kurzer Zeit bereits mehrfach umgebaut und der Straßenverlauf neu ausgerichtet. Im Zuge der nun teils oberirdischen statt ursprünglich komplett unterirdischen Erweiterung der U-Bahn-Linie U 5 durch das Europaviertel wurde die Straße erneut neu aufgeteilt. Der mittlere, eigentlich als Grünstreifen vorgesehene Bereich, nochmals verbreitert, dafür die Gehwege verkleinert und die Allee-Bäume im Osten samt Grünflächen (teils temporär) entfernt. Daher fragen sich die Bürger, ob die Stadt und damit der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen musste und wenn ja, in welcher Höhe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022OFOF 410/1Kosten mehrfacher Umbau Europa-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2022Sie sind hierVV 383Kosten mehrfacher Umbau Europa-AlleeAnfrage
- 1. August 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1742Kosten mehrfacher Umbau Europa-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen