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E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7?

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die Einführung von E-Scooter-Abstellflächen im Ortsbezirk 7 zu erhalten. Dies ist wichtig, um die Nutzung von E-Scootern zu regulieren und die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Seit Anfang April gelten verschärfte Regeln für den Verleih von E-Scootern in Frankfurt. Allerdings bisher nur für den erweiterten Innenstadtbereich. Die dafür nötigen Abstellflächen sollen von der Stadt sukzessive eingerichtet werden. Für die Stadtteile gibt es nur Vorgaben zur Nutzung, welche allerdings eigentlich auch vorher schon Gültigkeit hatten.

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wird es die ersten Abstellflächen im Ortsbezirk 7 geben?
  2. Werden schon Flächen gesucht, die dafür geeignet wären?
  3. Gibt es eine Beschränkung der Anzahl der zugelassenen E-Scooter im Ortsbezirk?
  4. Wie will der Magistrat die Einhaltung der Vorschriften für die Anbieter kontrollieren?
  5. Werden im Ortsbezirk alle fünf in Frankfurt zugelassenen Anbieter vertreten sein?
  6. Wird das gleiche Finanzierungskonzept wie in der Innenstadt angewandt?

Kontext

Seit Anfang April gelten verschärfte Regeln für den Verleih von E-Scootern in Frankfurt. Allerdings bisher nur für den erweiterten Innenstadtbereich. Die dafür nötigen Abstellflächen sollen von der Stadt sukzessive eingerichtet werden. Für die Stadtteile gibt es nur Vorgaben zur Nutzung, welche allerdings eigentlich auch vorher schon Gültigkeit hatten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2022OFOF 156/7E-Scooter Regeln auch im Ortsbezirk 7?Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 25. April 2022Sie sind hier
    VV 376E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7?
    Anfrage
  3. 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1710E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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