E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Betreiber erteilt und sammelt derzeit Erfahrungen mit der neuen Regelung. Die Ausweisung von Abstellflächen im Ortsbezirk 7 wird nicht verfolgt, während das Stadtgebiet in zwei Zonen unterteilt wurde, um die Anzahl der E-Scooter zu regulieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat im April 2022 den in Frankfurt am Main aktiven E-Scooter-Betreibern eine Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum erteilt. Der Magistrat sammelt aktuell Erfahrungen mit der neuen Regelung. Die Ausweisung von Abstellflächen im Ortsbezirk 7 wird derzeit nicht verfolgt. Das Frankfurter Stadtgebiet wurde vorerst in zwei Zonen unterteilt. Zone I umfasst in etwa das Gebiet innerhalb des Alleenrings sowie das nördliche Sachsenhausen. Zone II umfasst das übrige Stadtgebiet. Innerhalb der Zone I dürfen derzeit pro Anbieter maximal 1.000 E-Scooter in Umlauf gebracht werden. In der Zone II ist die Anzahl derzeit unbeschränkt. Ein spezielles Finanzierungskonzept für Zone II gibt es derzeit nicht. Der Magistrat setzt seit Anfang Juni 2022 eine spezielle Software ein, die falsch geparkte E-Scooter über die eingebauten GPS-Tracker ermittelt und ermöglicht, die Betreiber zu kontaktieren. Die E-Scooter-Betreiber mit gültiger Sondernutzungserlaubnis sind im gesamten Stadtgebiet zugelassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2022OFOF 156/7E-Scooter Regeln auch im Ortsbezirk 7?Ortsbeiratsantrag · BFF
- 25. April 2022VV 376E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7?Anfrage
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1710E-Scooter-Regeln auch im Ortsbezirk 7?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab