Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
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- Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der Radilostraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in Rödelheim24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 364 entstanden aus Vorlage: OF 118/7 vom 19.02.2017
Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim Vorgang: ST 221/17 In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24d Nr. 1 Ä liegen. Der Bebauungsplan trat am 02.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend des Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u. a. ST 221). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten:
- Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung?
- Wenn ja: Warum wurde diese erteilt?
- Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017STST 221Wettbüros und Spielcasinos in PraunheimStellungnahme
- 19. Februar 2017OFOF 118/7Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. März 2017Sie sind hierVV 364Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimAnfrage
- 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1121Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen