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Wettbüros und Spielcasinos in Praunheim

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 221

Betreff: Wettbüros und Spielcasinos in Praunheim Antwort zu Frage 1: Das Liegenschaftsamt schließt grundsätzlich keine Mietverträge zum Betrieb von Spielcasinos/Wettbüros ab. Der Vermietungszweck wird im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Verstöße hiergegen berechtigen zu einer fristlosen Kündigung. Auch die ABG Frankfurt Holding vermietet keine Ladenflächen an Wettbüros oder Spielcasinos. Bei laufenden Mietverträgen bestehen diesbezüglich jedoch keine Kündigungsmöglichkeiten. Antwort zu Frage 2: Von Seiten der Wirtschaftsförderung kann, auch bei Kenntnis der geplanten Nutzung, nur im begrenzten Rahmen Einfluss genommen werden. Liegen einem Eigentümer Alternativen zum Angebot eines Spielcasinos/Wettbüros für sein Objekt vor, findet seitens der Wirtschaftsförderung eine Beratung dahingehend statt, eine andere Nutzung dem Vorzug zu geben. Im Falle fehlender Alternativmieter dürfte eine Einflussnahme durch die Wirtschaftsförderung jedoch nur wenig erfolgversprechend sein. Wesentlich erfolgversprechender sind Steuerungsinstrumente in Form von Steuern und Gesetzen. So erhebt die Stadt Frankfurt seit dem 01.01.2013 eine Spielapparatesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art. Antwort zu Frage 3: Nach einer aktuellen Erhebung des Magistrats finden sich im Ortskern Praunheim zwei Liegenschaften, die unter Vergnügungsstätte subsummiert werden könnten. Bei beiden Einrichtungen muss aber davon ausgegangen werden, dass die jeweils beantragten und genehmigten Hauptnutzungen in den Erdgeschosszonen ausgeübt und Vergnügungsmöglichkeiten nur in untergeordnetem Maße angeboten werden. Der Magistrat weist an dieser Stelle darauf hin, dass in Gaststätten nach derzeitiger Rechtslage die Aufstellung von bis zu drei Geldspielgeräten zulässig sein kann. Grundsätzlich besteht für weite Teile des Praunheimer Ortskerns die Möglichkeit, gemäß § 9 (2b) Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen, in dem die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (zu denen Wettbüros und Spielcasinos gehören) geregelt wird. Allerdings ist die Aufnahme eines solchen Verfahrens an die grundlegende Voraussetzung geknüpft, dass ein Planerfordernis vorliegt. Nach Einschätzung des Magistrats liegt im Fall des Ortskerns Praunheim kein Planerfordernis vor, der die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum überwiegenden Ausschluss von Vergnügungsstätten rechtfertigt. Die faktische Anzahl von zwei mutmaßlichen Vergnügungsstätten lässt noch keine belastbare Prognose über den Eintritt der einschlägigen negativen Auswirkungen von Vergnügungsstätten auf das städtebauliche Umfeld zu. Die Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes kombiniert mit der städtischen Spielapparatesteuer werden als gegenwärtig ausreichend erachtet, die weitere Ausbreitung von Vergnügungsstätten einzudämmen. Gleichwohl wird der Magistrat die Situation in Praunheim beobachten, um gegebenenfalls bei heute nicht vorhersehbaren negativen Entwicklungen planungsrechtlich gegensteuern zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. September 2016OFOF 72/7Wettbüros und Spielcasino in PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
  2. 4. Oktober 2016VV 183Wettbüros und Spielcasinos in PraunheimAnfrage
  3. 20. Januar 2017Sie sind hier
    STST 221Wettbüros und Spielcasinos in Praunheim
    Stellungnahme
  4. 19. Februar 2017OFOF 118/7Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 7. März 2017VV 364Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimAnfrage
  6. 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1121Ausbreitung von Wettbüros in RödelheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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