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Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 357 entstanden aus Vorlage: OF 283/5 vom 02.04.2012

Betreff: Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das 50 Meter lange Teilstück der Heinrich-Seliger-Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen:

  1. Das Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der Lichtsignalanlage (LSA); 2. das Erlauben der Querung der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich-Seliger-Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2012OFOF 283/5Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die EinbahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. April 2012Sie sind hier
    VV 357Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
    Anfrage
  3. 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1017Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die EinbahnstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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