Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
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Adolf-Miersch-Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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- Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Adolf-Miersch-Straße per E-MailBegründung
für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das 50 m lange Teilstück der Heinrich - Seliger Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen:
a) Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der LSA (Lichtsignalanlage) oder b) Erlauben des Querens der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich - Seliger Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2012, OF 283/5
Betreff: Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das 50 m lange Teilstück der Heinrich - Seliger Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen:
a) Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der LSA (Lichtsignalanlage) oder b) Erlauben des Querens der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA.
Begründung: Die Heinrich - Seliger Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012Sie sind hierOFOF 283/5Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die EinbahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012VV 357Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die EinbahnstraßeAnfrage
- 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1017Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die EinbahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)