Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über die Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen im Ortsbezirk 1 zu berichten. Dies ist notwendig, um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen zu kompensieren und geeignete Alternativen zu finden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten zu berichten:
- Wie viele und welche Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich zur Ersatzpflanzung wurden im Ortsbezirk 1 in den letzten drei Jahren für gefällte Bäume, beseitigte Hecken und Büsche ergriffen? Dabei sollten städtische und private Maßnahmen aufgeführt werden.
- Wie kann ein neu gepflanzter, i. d. R. junger Baum, einen altgewachsenen Baum von bspw. 30 oder 40 Jahren ersetzen? Wird in solchen Fällen mehr als ein Baum zum Ausgleich gepflanzt?
- Welche klimaresilienten Baumarten eignen sich für die Ausgleichsbepflanzung?
Kontext
In der Regel erfolgt bei Baumfällungen der Hinweis: "Ersatzpflanzung erfolgt". Bei der Fällung von Bäumen geht es allerdings nicht alleine um den Ersatz des Baumes, sondern um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Bei der Fällung von Bäumen geht es nicht alleine um den Ersatz des Baumes, sondern um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen, der durch eine Ersatzpflanzung alleine nicht ersetzt wird, vor allem wenn diese an anderer Stelle erfolgt. Hier sind ggfls. weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gerade für Lebewesen wie zum Beispiel Fledermäuse, stellen absterbende Bäume einen wichtigen Lebensraum dar, der in der Stadt aus Sicherheitsgründen oftmals nicht erhalten werden kann. Sie benötigen deshalb Alternativen, um nicht aus ihrem Lebensraum vertrieben zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022OFOF 368/1Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022Sie sind hierVV 345Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenAnfrage
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1102Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen