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Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt sein Engagement zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in Frankfurt, insbesondere im Hinblick auf den Baumbestand. Es wird erläutert, dass Ersatzmaßnahmen für Habitatstrukturen bei Baumfällungen rechtlich eingeschränkt sind und dass Neupflanzungen in der Regel den Verlust von Bäumen ausgleichen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist der Magistrat bestrebt, die Biodiversität im Stadtgebiet in den Grünanlagen zu erhalten und zu fördern, wie es beispielsweise durch die differenzierte Artenauswahl der verwendeten Pflanzen und das Anlegen von Wiesen im Grünbestand bereits seit Jahren erfolgt. Das gilt auch im Hinblick auf den Baumbestand.

Zu 1)

Die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main lässt nur die Ersatzpflanzung von Bäumen zu. Daher können auf dieser rechtlichen Basis keine Ersatzmaßnahmen für verlorengehende Habitatstrukturen an Bäumen gefordert werden.

Sofern bei Bäumen, die nach der Baumschutzsatzung zur Fällung beantragt werden, erkannt oder dargelegt wird, dass an oder in einem Baum artenschutzrechtlich geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten vorhanden sind

(z. B. genutzte Nester, Höhlen oder Spalten), wird über die mit der Baumfällung einhergehende Zerstörung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung entschieden. Eine Genehmigung oder Zustimmung für die Zerstörung durch die Baumfällung ist - sofern der Baum aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht erhalten werden muss - im Regelfall mit der Verpflichtung verbunden, vergleichbare Ersatzquartiere anzubieten (z. B. Fledermauskästen).

Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht bei allen Tierarten. Beispiel: Der Verlust einer mit dem streng geschützten Heldbockkäfer bewohnten Eiche kann nicht mit künstlichen Nisthilfen ausgeglichen werden, weil dessen Larven auf das belebte Holz des Baumes angewiesen sind. Auch sind viele Vögel, die in Bäumen und Hecken brüten, keine Halbhöhlen- oder Höhlenbrüter. Sie nehmen daher keine "Nistkästen" als Ersatzlebensraum an.

Der Magistrat führt keine Statistik über Ausgleichsmaßnahmen für entnommene Bäume in privaten Grundstücken oder auf öffentlichen Grünflächen.

Zu 2)

Bäume in der Stadt bestehen aus Neupflanzungen, Bestandbäumen unterschiedlichen Alters und absterbenden Bäumen. Der gesamte Baumbestand unterliegt einem Kreislauf, vergleichbar mit der Bevölkerungsentwicklung einer Kommune oder einer Großstadt. Ausfallende Bäume werden in der Regel durch Neupflanzungen ersetzt, sodass auf den Gesamtbestand betrachtet ein annäherndes Gleichgewicht herrscht. Bei der Betrachtung eines Jungbaums im Verhältnis zu einem Altbaum geht naturgemäß im Einzelfall Lebensraum verloren, der oftmals durch den Wuchs und die biologische Weiterentwicklung der Bestandsbäume in der näheren Umgebung ausgeglichen werden kann. Bei Baumfällungen, die vom Grünflächenamt aus ausgeführt werden, werden vor der Fällung artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt, die das Ziel haben, geschützte Arten, wie z. B. Fledermäuse, zu erkennen. Sollten Bäume mit z. B. Fledermäusen besetzt sein, so wird die Untere Naturschutzbehörde hinzugezogen, die dann weitere Maßnahmen im Umgang mit geschützten Arten festlegt.

Alle bekannten Baumstandorte in Grünanlagen, Parks und an Straßen sind, sollte es sich nicht um Wildwuchs/Sukzession handeln, prinzipiell in einem Planungsprozess entstanden.

Aufgrund vorgegebener Abstände im Straßenbereich sind Nachverdichtungen in Form von zusätzlichen Baumstandorten nicht möglich, da die Abstände die finale Kronenausdehnung berücksichtigen. Zusätzliche Baumpflanzungen sind in vielen Parkanlagen aufgrund des Denkmalschutzes und in Grünanlagen wegen des Nutzungsdrucks nicht zu realisieren. In vielen Grünanlagen wird, da wo es möglich ist, bereits Natursukzession betrieben.

Zu 3)

Das Grünflächenamt führt seit Jahren die sogenannte Frankfurter Baumliste. Die Frankfurter Baumliste ist ein etabliertes Instrument, um den klimatischen Veränderungen mit einer angepassten Pflanzenauswahl zu begegnen und wurde gerade neu überarbeitet.

https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-un d-gruen-a-z/im-gruenen/baeume/frankfurter-baumliste

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2022OFOF 368/1Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. März 2022VV 345Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenAnfrage
  3. 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1102Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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