Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen im Ortsbezirk 1 prüft und berichtet. Dies geschieht, um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
In der Regel erfolgt bei Baumfällungen der Hinweis: "Ersatzpflanzung erfolgt". Bei der Fällung von Bäumen geht es allerdings nicht alleine um den Ersatz des Baumes, sondern um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- Wie viele und welche Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich zur Ersatzpflanzung wurden im Ortsbezirk 1 in den letzten 3 Jahren für gefällte Bäume, beseitigte Hecken und Büsche ergriffen? Dabei sollten städtische und private Maßnahmen aufgeführt werden.
- Wie kann ein neu gepflanzter, i. d. R. junger Baum, einen altgewachsenen Baum von bspw. 30 oder 40 Jahren ersetzen? Wird in solchen Fällen mehr als ein Baum zum Ausgleich gepflanzt?
Begründung
Bei der Fällung von Bäumen geht es nicht alleine um den Ersatz des Baumes, sondern um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen, der durch eine Ersatzpflanzung alleine nicht ersetzt wird, v.a. wenn diese an anderer Stelle erfolgt. Hier sind ggfls. weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gerade für Lebewesen wie zum Beispiel Fledermäuse, stellen absterbende Bäume einen wichtigen Lebensraum dar, der in der Stadt aus Sicherheitsgründen oftmals nicht erhalten werden kann. Sie benötigen deshalb Alternativen, um nicht aus ihrem Lebensraum vertrieben zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022Sie sind hierOFOF 368/1Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022VV 345Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenAnfrage
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1102Ausgleichsmaßnahmen bei BaumfällungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme