Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Nutzung von abgepumptem Grundwasser von Baustellen zur Bewässerung von Pflanzen und Bäumen. Dies soll dazu beitragen, die Umwelt zu schonen und die Vegetation in städtischen Gebieten zu unterstützen. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltigere Verwendung von Ressourcen und eine Verbesserung der Lebensqualität in den betroffenen Gebieten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebetenzu berichten, ob und unter welchen Umständen das abgepumpte Grundwasser zukünftig der Bewässerung von Pflanzen und Bäumen zur Verfügung gestellt werden kann.
Kontext
Das abgepumpte Wasser aus Baugruben wird derzeit meist direkt in die Kanalisation oder den Main geleitet. Dies vorausgeschickt
Begründung
Auf Baustellen wird regelmäßig Grundwasser abgepumpt, um die Baugrube während der Bauzeit tagwasserfrei zu halten. Das abgepumpte Wasser kann jedoch sinnvoller eingesetzt werden, als lediglich in der Kanalisation oder im Fluss zu verschwinden. Insbesondere rund um die zahlreichen, großen Baustellen im Gallus/Europaviertel wäre es notwendig, das gewonnene Wasser den umliegenden Pflanzen und Bäumen zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu bewässern. Zudem konnte das Wasser zwischengespeichert werden, um Bewässerungsfahrzeuge oder die Straßenreinigungsfahrzeuge zu befüllen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2022OFOF 367/1Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022Sie sind hierVV 344Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Anfrage
- 30. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1276Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen