Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung von Grundwasser von Baustellen zur Bewässerung von Grünflächen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich sinnvoll ist, jedoch durch baustellenspezifische Einschränkungen und die Qualität des Grundwassers erschwert wird. Eine technische Aufbereitung des Wassers könnte notwendig sein, was zusätzliche Kosten verursacht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist die Bewässerung von Grünflächen mit dem aus Wasserhaltungen stammenden Grundwasser sinnvoll, da sich dies positiv auf den lokalen Wasserkreislauf auswirkt. Es gibt jedoch Einschränkungen, die baustellenspezifisch zu berücksichtigen sind und einen solchen Einsatz erschweren bzw. verhindern.
In der Regel sind die Grundwasserentnahmen bei Baumaßnahmen zeitlich befristet und variieren in Bezug auf die Entnahmemengen und -orte stark. Daher steht das hier anfallende Wasser nicht dauerhaft und kontinuierlich zur Verfügung.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Qualität des geförderten Grundwassers. Hier ist zu beachten, dass das Grundwasser teilweise stoffliche Belastungen enthält, so dass es sich nicht unmittelbar zur Bewässerung der Vegetation oder auch zur Versickerung eignet. In diesen Fällen muss das geförderte Grundwasser vor der Verwendung zur Bewässerung in einer gesonderten Anlage gereinigt werden. Dies erfordert in der Regel einen nicht unerheblichen technischen Aufwand, der mit signifikanten zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Ein anderer zu beachtender Aspekt sind die Baustellenabläufe. Bauzeitlich gefördertes Grundwasser wird vor der Übergabe in den Kanal bzw. das Gewässer zur mechanischen Reinigung über einen Vorlage- bzw. Absetzbehälter geleitet, damit sich darin befindliche Schwebstoffe absetzen können. Diese Vorlagebehälter befinden sich innerhalb des abgesperrten Baufeldes und damit in Bereichen, die für Bewässerungsfahrzeuge nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Der Bau gesonderter Leitungen zur Ableitung in die zu bewässernden Bereiche ist aufgrund der zeitlichen Befristung zumeist nicht zweckmäßig. Zudem müsste in jedem Fall eine Zwischenspeicherung eingerichtet werden. Hierzu könnten Zisternen, Speicherteiche o.Ä. zum Einsatz kommen. Diese zusätzlichen Einrichtungen können vom Bauherren nicht ohne Weiteres gefordert werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Nutzung von bauzeitlich gefördertem Grundwasser zur Bewässerung grundsätzlich denkbar ist. Hierfür können im Einzelfall große Baumaßnahmen mit umfangreichen Grundwasserhaltungen und einem vorhandenen Bewässerungsbedarf im Nahbereich der Baustelle in Betracht kommen. Aber auch hier wären viele vorhaben- und ortsspezifische Einschränkungen zu beachten, die eine Umsetzung technisch, ökonomisch und organisatorisch schwierig machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2022OFOF 367/1Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022VV 344Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Anfrage
- 30. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1276Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab