Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass das abgepumpte Grundwasser von Baustellen zur Bewässerung von Pflanzen und Bäumen genutzt werden soll. Dies soll dazu beitragen, die Umwelt zu schonen und die Pflanzen in der Umgebung der Baustellen zu unterstützen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
Das abgepumpte Wasser aus Baugruben wird derzeit meist direkt in die Kanalisation oder den Main geleitet. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen das abgepumpte Grundwasser zukünftig der Bewässerung von Pflanzen und Bäumen zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung
Auf Baustellen wird regelmäßig Grundwasser abgepumpt, um die Baugrube während der Bauzeit tagwasserfrei zu halten. Das abgepumpte Wasser kann jedoch sinnvoller eingesetzt werden, als lediglich in der Kanalisation oder im Fluss zu verschwinden. Insbesondere rund um die zahlreichen, großen Baustellen im Gallus / Europaviertel wäre es notwendig, das gewonnene Wasser den umliegenden Pflanzen und Bäumen zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu bewässern. Zudem konnte das Wasser zwischengespeichert werden, um Bewässerungsfahrzeuge oder die Straßenreinigungsfahrzeuge zu befüllen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2022Sie sind hierOFOF 367/1Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022VV 344Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Anfrage
- 30. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1276Grundwasser von Baustellen zur Baumbewässerung nutzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme