Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 1 für E-Scooter-Abstellmöglichkeiten zu prüfen, um die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen zu unterbinden. Dies soll zur Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger beitragen.
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 1 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Erst letzten Mittwoch kam es zu einem Unfall, bei dem ein blinder Mitbürger aus dem Gutleutviertel über einen solchen am Boden liegenden Roller gestürzt ist und sich verletzt hat. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2021OFOF 57/1Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Juni 2021Sie sind hierVV 33Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Anfrage
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 55Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5