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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 1 für E-Scooter-Abstellmöglichkeiten zu prüfen, um die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen zu unterbinden. Dies soll zur Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 1 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Erst letzten Mittwoch kam es zu einem Unfall, bei dem ein blinder Mitbürger aus dem Gutleutviertel über einen solchen am Boden liegenden Roller gestürzt ist und sich verletzt hat. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2021OFOF 57/1Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 1. Juni 2021Sie sind hier
    VV 33Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  3. 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 55Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

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