Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat arbeitet an einer Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter, um das wilde Abstellen zu verhindern und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Ziel ist es, feste Abstellflächen zu schaffen und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Derzeit befindet sich die Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum noch in der Erarbeitung. Zukünftig soll damit das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Dabei werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Wie bei allen anderen Sondernutzungen im Stadtgebiet werden die Blindenleitsysteme auch von den E-Scootern jederzeit freigehalten werden müssen. Es ist außerdem vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen auszuschließen und sukzessive feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Der Magistrat strebt an, auf diesem Weg eine nachhaltige und vernünftige Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden.
Bei der Auswahl von Stellflächen erfolgt eine gesamtstädtische Betrachtung. Die Standorte werden straßenrechtlich geprüft. Zu einzelnen Ortsbezirken können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2021OFOF 57/1Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Juni 2021VV 33Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Anfrage
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 55Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab