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Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der Nidda

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert Informationen über die Gefahren durch chemische Stoffe und multiresistente Keime in der Nidda. Ziel ist es, die Wasserqualität zu verbessern und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es Erkenntnisse, dass der Eintrag von chemischen Stoffen, unter anderem auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder aus Kohlekraftwerken, zu einer Belastung der Wasserqualität der Nidda im Bereich des Ortsbezirks 10 führen? Falls ja, welche Gegenmaßnahmen zum Abstellen der Gefahr sind vorgesehen?
  2. Sind neue Fälle von multiresistenten Keimen aufgetreten und gibt es inzwischen Lösungen in den Kläranlagen im Oberlauf oder der Zuflüsse?

Begründung

Besonders die Stoffe Nitrat, Quecksilber, Phosphor, Ammonium- und Cyanid-Konzentrationen sowie Düngemittelrückstände führen in Bächen und Flüssen zu erheblichen Belastungen. Multiresistente Keime traten schon im Eschbach auf und sind eine große Gefahr. Der Eintrag kann aber mit verstärktem Controlling und technischen Mitteln an den Kläranlagen stark reduziert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Dezember 2021OFOF 198/10Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Februar 2022Sie sind hier
    VV 328Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der Nidda
    Anfrage
  3. 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1226Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der NiddaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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