Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der Nidda
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der Nidda. Es wird vorgeschlagen, die Beprobungen der Gewässer wieder aufzunehmen und die Abwasserbehandlung zu verbessern, um die Wasserqualität zu erhöhen. Ziel ist es, die stofflichen Belastungen signifikant zu reduzieren und die Gewässerqualität zu verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1)
Wie die meisten durch den Menschen beeinflussten Fließgewässer in Deutschland, sind auch die Gewässer im Nidda-Einzugsgebiet einer Vielzahl stofflicher Belastungen ausgesetzt, die zu einer Minderung der Wasserqualität führen. Anthropogene Spurenstoffe (Pharmaka, kosmetische Inhaltsstoffe, Pestizide u.a.) gelangen punktuell über kommunale Kläranlagen, Regen- und Mischwasserentlastungen und gewerbliche/industrielle Einleitungen sowie über diffuse Quellen wie Oberflächenabflüsse in die Gewässer und lassen sich auch im Unterlauf der Nidda finden.
Seit den 1980er Jahren führt das Gesundheitsamt Frankfurt Untersuchungen der Frankfurter Fließgewässer durch. Die Untersuchungen umfassen chemische und mikrobiologische Parameter. Die Ergebnisse aus den Jahren 1996-2017 wurden in einem Bericht zur Situation der Oberflächengewässer in Frankfurt zusammengefasst:
https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/pdf/oberflaechengewaes ser-in-frankfurt-am-main-bericht-2017.ashx
Im Zusammenhang mit der pandemischen Lage wurden jedoch seitens des Gesundheitsamtes seit dem zweiten Quartal 2020 keine Untersuchungen mehr durchgeführt. Eine Wiederaufnahme der Beprobung ist wünschenswert und in Planung, sofern die personelle Situation im Gesundheitsamt dies erlaubt.
Neben den Untersuchungen durch das Gesundheitsamt wurde im Zeitraum von 2015-2018 eine umfangreiche Bestandsaufnahme der stofflichen Belastung und ihrer Herkunft im Rahmen des Forschungsprojektes NiddaMan (www.niddaman.de) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die stoffliche Belastung in der Nidda zu einem Großteil auf den hohen Anteil an gereinigtem kommunalen Abwasser zurückzuführen ist. Im Mittel beträgt der Abwasseranteil in der Nidda etwa 15%. Bei Regenereignissen wurden darüber hinaus vermehrt Einträge von Pflanzenschutzmitteln sowie abwassertypischen Stoffen aus Mischwasserentlastungen festgestellt.
Für eine deutliche Reduzierung der stofflichen Belastung müsste der Anteil an Abwasser reduziert und eine effektivere Abwasserbehandlung angestrebt werden. Die Reinigungsleistung der vorhandenen Kläranlagen im Oberlauf der Nidda entsprechen den aktuellen, gesetzlichen Vorgaben. Die Anforderungen ergeben sich hier je nach Größe der Anlage aus der Abwasserverordnung und werden durch das zuständige Regierungspräsidium festgesetzt und streng überwacht. Planungen zur Umsetzung von weitergehenden Reinigungsmaßnahmen an Kläranlagen sind uns nicht bekannt.
Nach der Einleitung des gereinigten Abwassers finden in den Gewässern selbst weitere Abbauprozesse statt. Die Untersuchungen aus dem Forschungsprojekt NiddaMan deuten darauf hin, dass in naturnahen bzw. renaturierten Bereichen ein verbesserter biologischer Abbau der stofflichen Belastungen stattfindet, als in strukturarmen Fließstrecken mit wenig Vielfalt.
Zur Verbesserung des Gewässerzustandes sind demnach eine ganzheitliche Betrachtung des gesamten Einzugsgebiets der Nidda sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen notwendig. Dabei sind die unterschiedlichen Einträge der Stoffe ins Gewässer zu berücksichtigen. Diese Betrachtung der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands erfolgt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Aktuelle Grundlage für die Maßnahmenplanung und -umsetzung stellt dabei das Maßnahmenprogramm 2021-2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen dar.
Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung von stofflichen Belastungen, insbesondere aus diffusen Quellen (z.B. Eintrag von landwirtschaftlichen Flächen), liefert der Gewässerrandstreifen nach § 23 Hessisches Wassergesetz.
2)
Multiresistente Erreger werden per Labormeldepflicht an das Gesundheitsamt gemeldet. Meldepflichtig sind Erreger, die als Laborprobe von einem bzw. einer Patient*in gewonnen wurden (z.B. MRSA aus Blut oder Gehirnwasser, resistente Enterobakterien; meldepflichtig nach § 7 IfSG). In diesem Zusammenhang sind auch in den Jahren 2020-2022 Meldungen beim Gesundheitsamt eingegangen und wurden entsprechend bewertet. Befunde aus Oberflächengewässern liegen aus den vergangenen Jahren nicht vor.
Keime kommen mit dem Abwasser in die Kläranlagen. Dort werden sie durch die vorhandenen Reinigungsstufen zwar reduziert, jedoch nicht vollständig entfernt. Deswegen können sie mit dem geklärten Abwasser in Bäche und Flüsse gelangen - auch in die Nidda. Die Erweiterung von Kläranlagen durch eine vierte Reinigungsstufe stellt eine Möglichkeit zur Beseitigung u.a. von Medikamentenrückständen und multiresistenten Keimen dar. Jedoch gibt es seitens der Länder noch keine Verpflichtung zu einem Ausbau der Kläranlagen, insbesondere für kleinere Kläranlagen. Da ein Eintrag von Keimen auch durch diffuse Quellen (Oberflächenabfluss aus landwirtschaftlichen Flächen, Mischwasserentlastungen, etc.) erfolgt, sind Maßnahmen zur Eliminierung von Keimen an sämtlichen Kläranlagen im Einzugsgebiet der Nidda allein nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2021OFOF 198/10Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022VV 328Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der NiddaAnfrage
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1226Gefahr durch chemische Stoffe, Keime und Pestizide in der NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab