Bunker Peter-Bied-Straße
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Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 320 entstanden aus Vorlage: OF 330/6 vom 27.02.2012
Betreff: Bunker Peter-Bied-Straße Vorgang: OF 323/6 12 Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten:
- Sind für das Grundstück im Grundbuch irgendwelche Nutzungsrechte eingetragen?
- Braucht der neue Eigentümer für die geplanten bzw. begonnenen Umbauarbeiten eine entsprechende Genehmigung? Wenn ja, welche hat er beantragt bzw. welche wurden genehmigt oder nicht genehmigt?
- Welche Nutzungen sind dort im Rahmen der gültigen Bebauungspläne möglich bzw. für wel che Nutzungen hat der Eigentümer Anfragen gestellt bzw. Genehmigungen beantragt? Begründung: In der Nachbarschaft gibt es Vorbehalte gegen den neuen Eigentümer bzw. Befürchtungen hinsichtlich der geplanten Nutzung des Bunkers. Der Ortsbeirat 6 möchte mit diesen Fragen zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 27. Februar 2012OFOF 330/6Bunker Peter-Bied-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2012OFOF 323/6Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2012Sie sind hierVV 320Bunker Peter-Bied-StraßeAnfrage
- 20. März 2012VV 319Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?Anfrage
- 11. Juni 2012STST 934Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?Stellungnahme
- 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 998Bunker Peter-Bied-StraßeStellungnahme
- 5. Januar 2014OFOF 889/6Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen