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Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?

Vorlagentyp: STMagistrat
106 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 934

Betreff: Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße? Zu den Fragen 1 und 2: Eine andere als die genehmigte Nutzung als Schießstand und Bunker bedarf eines Antrags auf Nutzungsänderung. Eine Nutzungsänderung mit dem in der Frage unterstellten Ziel der gewerblichen Nutzung dieser Art (Lagerung "seltener Erden") ist im allgemeinen Wohngebiet nicht genehmigungsfähig. Zu den Fragen 3 bis 5: Während kleinflächige Wandbegrünungen durch Efeu in der Stadt nicht selten sind, handelte es sich bei den Bunkerwandflächen jedoch um eine über 20 Jahre alte, bis zu 50 cm dicke Grünstruktur, die mittlerweile fast den gesamten Bunker bedeckte und ca. 1000 qm Fläche in Anspruch nahm. Nachweislich war die Efeuwand Lebensraum für viele Vögel, ggfs. auch für Fledermäuse (verlassene Nester wurden gefunden). Daher wurde die Wandbegrünung des Bunkers von der Unteren Naturschutzbehörde als Lebensraum eingestuft und die Beseitigung als Eingriff gem. § 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) beurteilt. Eine weitere Rechtsgrundlage ist § 39 (1) Nr. 3 BNatschG sowie auch der Artenschutz (§ 44 BNatschG). Die Beseitigung des Efeus stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dar und bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Beim Eintreffen der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort war fast an der gesamten straßenseitigen Front des Bunkers der Efeu bereits knapp über dem Boden gekappt. Eine Erhaltung dieses Bereiches war damit nicht mehr möglich. Für diesen ungenehmigten Eingriff hätte die Untere Naturschutzbehörde ein Bußgeld verhängen können. Es wurde jedoch auf eine einvernehmliche Lösung abgezielt und ein Bescheid mit Auflagen zum Ersatz der verlorenen gegangenen Brut- und Nistmöglichkeiten bevorzugt. Der Eigentümer wurde daher aufgefordert einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei mehreren Ortsterminen wurde der Eigentümer ausführlich beraten, insbesondere auch über die möglichen Ersatzmaßnahmen. Es schien schließlich so, als ob ein Konsens erzielt wurde. Die beiden Anbauten aus Mauerwerk, die wesentlich dünnere Wände aufweisen als der Bunker, zeigten Schäden am Putz. Dem Eigentümer wurde daher genehmigt den Efeu hier zu beseitigen, um die Schäden zu beheben. Weiterhin wurde genehmigt, dass ein bis zu 4 m großer Abstand vom Dach zurückgeschnitten werden kann (auf der Garagenseite an der Straße nur 1 m) sowie die Beseitigung des Efeus, die für das zulässige Bauvorhaben (Anbau einer Überdachung) notwendig ist. Dem Eigentümer wurde wunschgemäß kurzfristig ein Bescheid zugestellt, der zum einen festschreibt, dass an der Rückwand ca. die Hälfte des Efeus dauerhaft erhalten bleibt. Dieser Bereich ist aufgrund seines Alters besonders wertvoll. Weiterhin wurden Auflagen zum Ausgleich des Eingriffes festgesetzt, wie z.B. das Anbringen von 15 Nistkästen für gebäudebrütende Vogelarten, die Pflanzung einer 3 m breiten Hecke im rückwärtigen Grundstücksbereich und eine ca. 10 qm große Wandverkleidung aus Holz, die Fledermäusen als Tagesquartier dienen kann. Mittlerweile hat der Eigentümer Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Es wurde mehrfach darüber gesprochen einen kleinen Teil des Dachbodens, der bestens für Fledermäuse geeignet ist, für diese Nutzung herzurichten um eine Wandverkleidung zu vermeiden. Ebenso wurde über die Neuanpflanzung von Efeu gesprochen. Beide Vorschläge lehnt der Eigentümer kategorisch ab und die Untere Naturschutzbehörde hat auch keine Möglichkeit dies zu erzwingen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2012OFOF 330/6Bunker Peter-Bied-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. März 2012OFOF 323/6Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. März 2012VV 319Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?Anfrage
  4. 20. März 2012VV 320Bunker Peter-Bied-StraßeAnfrage
  5. 11. Juni 2012Sie sind hier
    STST 934Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?
    Stellungnahme
  6. 5. Januar 2014OFOF 889/6Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 21. Januar 2014VV 910Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung?Anfrage
  8. 7. März 2014Antwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 344Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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